10 Schritte zur eigenen PV-Solaranlage
Die automatisierte Auswertung kann daten- und/oder systembedingte Fehler aufweisen. Das Digitale Oberflächenmodell kann beispielsweise an sehr dunklen Stellen in den zugrundeliegenden Luftbildern unzureichende 3D-Informationen geliefert haben. In die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster können naturgemäß nicht erkannt werden, wodurch die Flächenangabe in solchen Fällen zu groß ausfallen kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und somit zu außerplanmäßigen Verschattungen führen. Verschattungen können ebenso durch nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft entstehen.
Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs- bzw. verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss hingegen eine Genehmigung eingeholt werden, bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen in den meisten Fällen einer Genehmigung. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter oder versierte Energieberater bzw. Handwerksbetriebe kontaktiert werden.
Vor dem Einbau einer Solarstromanlage sollte die Lebensdauer des Daches geprüft werden. Solaranlagen haben eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Nicht jede Dacheindeckung eignet sich allerdings für eine Solaranlage. Bei einer dachintegrierten Solarstromanlage wird die Anlage in die Dachhaut eingearbeitet, wodurch Kosteneinsparungen im betreffenden Dachbereich möglich sind.
In der Region finden Interessierte viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation. Einen guten Fachbetrieb erkennt man an seinen Referenzen.
Es besteht die Möglichkeit, sich lokal von einem unabhängigen Energieberater informieren zu lassen. Durch diese Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach zum Ausbau einer Solaranlage geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Zudem können Fragen bezüglich der Statik erörtert und die Notwendigkeit eines diesbezüglichen Gutachtens geprüft werden. Desweiteren erhält man Auskünfte über notwendige Versicherungen. Es erfolgt eine Vorstellung der Finanzierungsfragen sowie der Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten werden erklärt. Da diese Art der Dienstleistung nicht kostenlos ist, sollten Sie sich zuvor nach dem Honorar erkundigen.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Solaranlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Man prüft alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater prüfen lassen.
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, bleibt zu klären, auf welche Summe sich der Eigenanteil an der Finanzierung beläuft. Zur Finanzierung verbleibender Kosten stehen günstige Kredite, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sollte es sich bei der Planung um eine Solarwärmeanlage handeln, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Förderbedingungen sind hier einsehbar:
Internet Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zugrunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei einer Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem unter anderem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit den folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.
Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese z.B. bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter erkundigen. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich, unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Nach einer Vorlage der IP SYSCON GmbH.
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