Pflege daheim

Pflege daheim - welche Möglichkeiten gibt es?

Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können je nach Unterstützungsbedarf und Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Da es jedoch nicht so einfach ist, sich darüber einen verlässlichen Überblick zu verschaffen, haben wir das im Nachfolgenden für Sie zusammengefasst:

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird.  Die Pflege kann durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen erfolgen.

Ambulanter Pflegedienst / ambulante Pflegesachleistung

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie statt des Pflegegeldes auch die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Hier kommen Körperbezogene Pflegmaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in Frage. Die Höhe der Pflegesachleistung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Kontaktdaten sind unserem Behinderten- und Seniorenwegweiser entnommen:

Kombination

Sie können Pflegegeld und Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Ein Teil der Pflege wird z.B. von Angehörigen geleistet, der andere Teil von einem ambulanten Pflegedienst. Faktisch wird das Pflegegeld dann in Höhe des Prozentsatzes gemindert, in dem Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Hilfsmittel

Unabhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dafür muss ein Gutachter feststellen, dass diese zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden lindern, oder eine selbstständigere Lebensweise zu ermöglichen. Bestimmte Hilfemittel werden von der Krankenkasse bezahlt, andere von der Pflegekasse. Manche können leihweise überlassen werden.

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt Ihnen einen Überblick, welche Hilfsmittel bezahlt, bzw. leihweise überlassen werden. Für technische Hilfsmittel erfolgt eine eigene Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 €. Werden Hilfsmittel leihweise überlassen entfällt der Eigenanteil. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet sind, werden die Kosten von der Krankenkasse getragen.

Wohnumfeldverbesserung

Um eine Pflege daheim zu ermöglichen, können Umbauten notwendig werden. Für solche Maßnahmen können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4000€ Zuschuss erhalten. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so geändert hat, dass neue Maßnahmen notwendig werden. Kontaktieren Sie für einen Antrag auf Wohnungsanpassung bitte Ihre Pflegekasse. Das Antragsformular kann telefonisch angefordert werden.

Unterstützung im Alltag / Entlastungsbetrag

Allen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1-5) steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat zu. Dieser Betrag kann nur für bestimmte, festgelegte Zwecke eingesetzt werden. Man kann ihn z.B. nutzen für:

Unterstützungsleistungen im Alltag,
Leistungen der Tages-oder Nachtpflege
Leistungen der Kurzzeitpflege,
Pflegedienste

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag

Tages- und Nachtpflege

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben erhalten Sie zeitlich unbegrenzt Leistungen für eine teilstationäre Versorgung (Tages/ Nachtpflege). Diese teilstationäre Pflege ist sehr hilfreich, wenn Sie für einige Stunden am Tag oder in der Nacht nicht zu Hause versorgt werden können:

Pflegegrad Maximale Leistung Tages/Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1298 €
Pflegegrad 4 1612 €
Pflegegrad 5 1995 €

Kurzzeitpflege/ vorübergehende vollstationäre Pflege

Viele Pflegebedürftige sind nur vorübergehend auf eine vollstationäre Pflege angewiesen, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, oder bei Krisensituationen bei der häuslichen Pflege.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Kurzzeitpflege in einer entsprechenden vollstationären Pflegeinrichtung
  • Kurzzeitpflege in einer stationären Vorsorge/oder Rehabilitationseinrichtung.

Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt, stehen Ihnen pro Kalenderjahr (Stand 2022) 1612 € bis 2418 € für sechs bis 14 Wochen zur Verfügung. Die Höhe der Verhinderungspflege ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der Ersatzpflege

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege

Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit

Weitere Auskünfte finden Sie in der  Broschüre Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit (PDF)

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG