Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ monatlich (also bis zu 1.500 € im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden (Sie Angebote unten).

Beträge die nicht (vollständig) verwendet worden sind, können auf die darauffolgenden Kalendermonate übertragen werden. Somit kann man das Geld z. B. für die Kurzzeitpflege zusammenlegen.

Für welche Angebote gilt der Entlastungbetrag?

Leistungen der Tages- oder Nachtpflege und Leistungen der Kurzzeitpflege
In der Regel erstatten die Pflegekassen im Zusammenhang mit diesen Leistungen auch angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag.

Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste)
Bei Pflegegrad 2-5 kann der Entlastungsbetrag nur für pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, nicht für Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Duschen oder Baden verwendet werden. Für Personen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für alle dieser Leistungen in Anspruch genommen werden.

Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
Dies sind z. B. Betreuungsgruppen, stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, Familienentlastende Dienste, Helferkreise, Alltagsbegleiter. Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts.

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Es muss ein Antrag auf Erstattung der Kosten bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dabei müssen die Belege mit eingereicht werden. Hier muss deutlich sein, für welche der oben genannten Leistungen dem Pflegebedürftigen Kosten entstanden sind. Außerdem muss mit angegeben werden, welcher Anteil der angefallenen Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden soll.
Konkret bedeutet das: Die Pflegekasse muss wissen, was der Pflegebedürftige wofür zahlen muss und wie viel davon aus dem Entlastungsbetrag ausgeglichen werden soll.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG