Kommunalwahl am 15.03.2020

Aktuelles

Merkblatt des LGL für Wahlhelfer

Musterstimmzettel Landrat

Probestimmzettel Kreistagswahl

Der Probestimmzettel enthält die zur Wahl stehenden Parteien bzw. Wählergruppen und Kandidaten für den Kreistag. Mit dem Probestimmzettel kann jeder Bürger testen, wann eine Stimme gültig ist und wann nicht.

Insgesamt stehen den Wählerinnen und Wählern 60 Stimmen zur Verfügung. Diese Stimmen können auf die Listen oder deren Kandidaten entsprechend verteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr als drei Stimmen je Kandidat vergeben werden dürfen. Alle darüber hinaus verteilten Stimmen werden ungültig.

Der Bürger kann kumulieren und panaschieren.

  • Kumulieren: einzelne Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen erhalten
  • Panaschieren: der Wähler kann Bewerber auf verschiedenen Listen ankreuzen

Wenn der Wähler nicht alle Stimmen für einzelne Bewerber verwendet, kann zusätzlich noch eine Liste angekreuzt werden. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.

Zum Vergeben oder Entfernen der Stimmen einfach die Listenkreuzfelder (Kreise neben dem Namen der Partei oder Wählergruppe) oder die Bewerberkreuzfelder (links neben den Bewerbern) anklicken. Mit der linken Maustaste erhöht sich ein Bewerber-Stimmenwert, mit der rechten Maustaste verringert sich ein Bewerber-Stimmenwert. 

Die Auswirkungen der einzelnen Mausklicks werden direkt sichtbar, denn alle wahlrechtlichen Prüfungen sind im Online-Stimmzettel enthalten.

Selbstverständlich werden dabei keine Daten gespeichert oder verarbeitet

Probestimmzettel Kreistagswahl 2020


Informationen des Landratsamtes Cham



Weitere Informationen und Hinweise

Allgemeine Informationen des Landesamt für Statistik

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Kommunalwesen
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