Mobilität

Parken

Um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen, oder Parkerleichterungen zu bekommen, reicht ein Schwerbehindertenausweis nicht aus. Es muss bei der jeweiligen Gemeinde ein Parkausweis beantragt werden.

Es gibt zwei verschiedene Parkausweise, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  • einen internationalen blauen Parkausweis
  • einen orangefarbenen Parkausweis

Folgende Personen können einen blauen Parkausweis erhalten:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde (Merkzeichen Bl)
  • Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.

Für beide Parkausweise gelten allgemeine Parkberechtigungen. Ein Behindertenparkplatz darf nur mit einem blauen Parkausweis benutzt werden.

Weitere Informationen rund ums Parken finden Sie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung des ZBFS ab Seite 29.

KFZ-Steuerbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen werden schwerbehinderte Menschen von der Kfz-Steuer befreit oder sie wird ermäßigt.

Merkzeichen

H, Bl, aG             Befreiung von der Kfz-Steuer auf Antrag durch das Finanzamt

G, Gl                   Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung um 50 %  oder Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr                   

Wer sich für die Kfz-Steuerermäßigung entscheidet, erhält  vom Versorgungsamt auf Antrag ein Ausweisblatt ohne  Wertmarke. Damit kann beim Finanzamt eine Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragt werden.

Zu beachten ist, dass die Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung mit einer Nutzungsbeschränkung verbunden ist. Das Auto darf nur dann von anderen Personen gefahren werden, wenn diese den behinderten Menschen fahren, oder für dessen Haushaltsführung unterwegs sind. Des Weiteren muss das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen sein. Bei der Zulassung des Fahrzeugs muss der Behindertenausweis im Original vorgelegt werden.

Auskunft erhalten Sie beim:

Hauptzollamt Regensburg
Postfach 200142, 93060 Regensburg
Tel.: +49 (941) 20861600
E-Mail: kfz-steuer.hza-regensburg@zoll.bund.de

Öffentlicher Personennahverkehr

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sieht das Schwerbehindertenrecht mehrere Optionen vor, abhängig vom Ausmaß der Behinderung. Die Merkzeichen

  • G   (erhebliche Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B   (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
  • H   (Hilflosigkeit/Schwerpflegebedürftigkeit)
  • Gl  (Gehörlosigkeit)
  • Bl  (Blindheit)

berechtigen zur Freifahrt in der 2. Klasse von Zügen des Nahverkehrs (nicht EC-, IC- und ICE-Züge der Deutschen Bahn) U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und kommunalen Bussen bzw. zur Mitnahme einer Begleitperson (B).

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert.

Weitere Informationen rund um die Freifahrt finden Sie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung des ZBFS ab Seite 36.

Rufbuslinien

Rufbus im Landkreis Cham

Der Rufbus ergänzt den öffentlichen Verkehr. Der Rufbus verkehrt nur nach vorheriger Bestellung mit Kleinbussen und nach festem Fahrplan. Im Anschluss werden nur jene Haltestellen angefahren, bei denen auch eine Bestellung vorliegt. Der Rufbus bringt den Fahrgast so auf direktem Weg pünktlich zur Umstiegshaltestelle oder zur gewünschten Haltestelle an der Rufbuslinie. Die Rufbusse sind, da nur die benötigten Fahrten durchgeführt werden, nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch flexibler und ökologischer als der Linienverkehr. Zudem schließt der Rufbus Regionen an, welche mit dem regulären ÖPNV nicht versorgt sind. Derzeit können max. acht Personen gleichzeitig befördert werden.

Sie können den Rufbus unter der +49 (9971) 1359498 bestellen oder online buchen.

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn AG bietet bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung bei der Reiseplanung sowie Ein-, Um- oder Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen. Weitere Informationen zu Hilfen und Vergünstigungen erhalten Sie bei der Deutschen Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)
Telefon: +49 (30) 65212888
Internet: www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei

Fahrdienste

Um Menschen mit einer Behinderung, denen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich ist, die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, bieten folgende Fahrdienste ihre Hilfe an:

Bayerisches Rotes Kreuz Cham
Tel.: +49 (9971) 8500-19

Taxi- und Mietwagen Brand
Furth im Wald: Tel. +49 (9973) 805656
Waldmünchen: Tel. +49 (9972) 555

Malteser Hilfsdienst Cham
Tel. +49 (9971) 8974081

TIMAG Roding
Tel. +49 (9461) 94240

Fahrtkostenübernahme zum Arzt

Die Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten zum Arzt unter folgenden Voraussetzungen:

1. zwingende medizinische Notwendigkeit für den Transport

2. Reihenfolge bei der Wahl des Transportmittels beachten:

  • Öffentliches Verkehrsmittel
  • PKW
  • Mietwagen / Taxi
  • Rollstuhltransporte (BTW)
  • Liegendtransporte (BTW)
  • Krankentransport (KTW)
  • Rettungs- und Notarztwagen

3. Kostenübernahme bzw. -erstattung genehmigungsfrei möglich bei:

Stationärer Behandlung: Wenn Patienten stationär im Krankenhaus aufgenommen und behandelt werden müssen und:

  • nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können
  • nicht mit dem eigenen Pkw fahren dürfen und
  • nicht von Angehörigen oder Bekannten transportiert werden können

Ambulanter Behandlung: Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“,
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität
  • Pflegegrad 4 oder 5 und wenn Patienten:
    nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können,
    nicht mit dem eigenen Pkw fahren dürfen und
    nicht von Angehörigen oder Bekannten transportiert werden können.

Bei Serienfahrten: Für folgende Fahrten ist vorab generell eine Genehmigung zu beantragen:

  • onkologische Chemotherapie / Bestrahlungen
  • Dialyse

4. Zuzahlung:

Für alle Fahrten ist eine Zuzahlung leisten Je Fahrt ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, mindestens 5€ und höchstens 10€ zu leisten. Diese entfällt bei einer vorliegenden Zuzahlungsbefreiung (der Befreiungsausweis ist dem Fahrer vorzuglegen).

5. Bei Zweifelsfällen wird empfohlen, grundsätzlich eine Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse einzuholen.

6. Fahrten über 50 km sind bei der Krankenkasse zu melden.

Bei Unsicherheiten, Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Zentralschlüssel für die Behindertentoilette

Behindertentoiletten, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind (z. B. an Autobahnrastplätzen, Autobahnraststätten und -tankstellen), können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Dies gilt auch für Behindertentoiletten in vielen Städten in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern.

Der Schlüssel wird nur an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

In jedem Fall bekommen Personen, die einen GdB von mindestens 70 oder ein Merkzeichen aG, Bm H oder Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben, einen Schlüssel. Eine kostenpflichtige Bestellung erfolgt über:

CBF-Darmstadt e. V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt
Tel.: +49 (6151) 81220
Internet: www.cbf-da.de

Pannenhilfe für Gehörlose

Der ADAC bietet für Gehörlose die Möglichkeit einer Pannenmeldung per Fax, SMS und E-Mail.
Bundeseinheitliche Nummer für Fax und SMS: +49 (8191) 938303
E-Mail: webnotruf@adac.de

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Seniorenkontaktstelle
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-291 N0-10