Der Buchsbaumzünsler - Entsorgung befallener Pflanzen oder Pflanzenteile

26. April 2024: Auch im Landkreis Cham ist der Buchsbaumzünsler aktiv. Er gehört bei Hobbygärtnern zu den gefürchtetsten Schädlingen, denn ihm fallen jährlich zahlreiche Buchsbäume zum Opfer. Eine Rodung der Buchsbäume ist zwar nicht zwingend erforderlich, viele Gartenbesitzer bevorzugen es jedoch, die Pflanzen aus ihrem Garten zu entfernen. Befallene Pflanzen dürfen jedoch nicht zu den Grüngutsammelstellen gebracht und auch nicht über die Biotonne entsorgt werden. Die Restmülltonne oder die Müllumladestation sind hier der einzige Entsorgungsweg.
Der Buchsbaumzünsler ist ein gefürchteter Schädling.

Beim Buchsbaumzünsler handelt es sich um einen Falter, der seine Eier an den Buchsbaumblättern ablegt. Aus diesen Eiern schlüpfen schließlich die Raupen, welche zuerst die Blätter des Buchsbaumes fressen. Bei starkem Befall wird auch die Rinde abgefressen, was zur Folge hat, dass Zweige absterben. Befallene Pflanzen haben kaum noch Blätter und es sind Gespinste mit ca. fünf Zentimeter langen, grünen, schwarzgepunkteten Raupen zu sehen.

Für eine giftfreie Bekämpfung, wie Abspritzen mit einem Hochdruckreiniger oder das Absaugen mit einem Industriestaubsauger, sollte der Buchs zurückgeschnitten werden, um besser an die Schädlinge und deren Raupen und Eier zu kommen. Der Kahlfraß schwächt die Pflanzen, sie treiben aber erneut aus. Es muss daher nicht gerodet werden, sinnvoll ist es jedoch, die Pflanzen gut zu pflegen, vor allem ausreichend zu wässern.

Es hat sich außerdem herausgestellt, dass mittlerweile verschiedene Vogelarten Geschmack an den Raupen gefunden haben und diese fressen. Es kann beobachtet werden, dass ein ungeschnittener Buchs weniger Zünslerbefall aufweist. Das liegt daran, dass diese lockerer sind und die Vögel leichter an die Raupen herankommen.

Buchsbaumzünslerfallen sind nur ein Mittel, um den Flug des Falters zu überwachen.

Zur Bekämpfung kann das Fraßgift Bacillus thuringiensis ausgebracht werden. Die Blätter müssen hier gut eingespritzt werden. Nur wenn die Raupe das Blatt frisst, wirkt es. Bacillus thuringiensis ist relativ leicht auszubringen und – wenn richtig angewendet – erfolgreich.

Hinweis:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, auch der Einsatz von Bacillus thuringiensis am Friedhof ist gesetzlich untersagt.

Die Kreiswerke Cham möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass vom Buchsbaumzünsler befallene Rückschnitte oder ganze Pflanzen nicht zu den Grüngutsammelstellen gebracht oder über die Biotonnen entsorgt werden dürfen. Auch der eigene Komposthaufen ist dafür nicht geeignet. Das Verbrennen der befallenen Pflanzenteile ist grundsätzlich nicht gestattet.
Der richtige Weg ist es, die zurückgeschnittenen Pflanzenteile oder stark befallenen Sträucher in Säcken zu verpacken und über die Restmülltonne oder die Müllumladestation zu entsorgen. Nur so kann eine weitere Ausbreitung des Schädlings verhindert werden. Damit mehr Material in die Säcke passt, ist das Häckseln zu empfehlen.

Fragen zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers beantwortet ihnen die Fachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Cham unter der Nummer 09971/ 78-397.

Fragen hinsichtlich der Entsorgung beantworten ihnen die Kreiswerke Cham unter der Nummer 09971/78-352.