Der Buchsbaumzünsler - Entsorgung befallener Pflanzen oder Pflanzenteile
Der Buchsbaumzünsler ist ein Schmetterling, der seine Eier an den Blättern von Buchsbäumen ablegt. Aus diesen Eiern schlüpfen Raupen, die zunächst die Blätter fressen. Bei starkem Befall machen sie sich jedoch auch an der Rinde zu schaffen, was dazu führt, dass Zweige absterben. Deutlich befallene Pflanzen erkennt man daran, dass sie kaum noch Blätter tragen und von Gespinsten durchzogen sind, in denen rund fünf Zentimeter lange, grüne Raupen mit schwarzen Punkten zu sehen sind.
Für eine umweltschonende Bekämpfung – etwa durch Abspritzen mit einem Hochdruckreiniger oder Absaugen mit einem Industriestaubsauger – empfiehlt es sich, die Buchsbäume zurückzuschneiden. So lassen sich die Raupen, Eier und Gespinste besser erreichen. Auch wenn die Pflanzen durch den Kahlfraß zunächst geschwächt werden, treiben sie in der Regel wieder aus. Ein Entfernen der Buchsbäume ist daher nicht zwingend notwendig. Wichtig ist jedoch, die Pflanzen anschließend gut zu pflegen und ausreichend zu wässern.
Inzwischen wurde außerdem beobachtet, dass verschiedene Vogelarten die Raupen als Nahrungsquelle entdeckt haben. Besonders in locker wachsenden, ungeschnittenen Buchsbäumen finden die Vögel leichter Zugang zu den Raupen, wodurch der Befall oft geringer ausfällt.
Zur Kontrolle des Falterflugs können spezielle Buchsbaumzünsler-Fallen eingesetzt werden. Diese dienen jedoch lediglich der Überwachung und nicht der direkten Bekämpfung.
Zur aktiven Eindämmung kann das biologische Mittel Bacillus thuringiensis verwendet werden. Dabei ist es wichtig, die Blätter gründlich zu besprühen, da das Mittel nur wirkt, wenn die Raupen die behandelten Blätter fressen. Richtig angewendet, ist Bacillus thuringiensis eine wirksame und schonende Maßnahme.
Hinweis:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, auch der Einsatz von Bacillus thuringiensis am Friedhof ist gesetzlich untersagt.
Die Kreiswerke Cham möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass vom Buchsbaumzünsler befallene Rückschnitte oder ganze Pflanzen ab sofort auch zu den Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt gebracht werden dürfen. Das Verbrennen der befallenen Pflanzenteile ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Entsorgen über die Restmülltonne oder die Müllumladestation ist nicht mehr notwendig.
Bei Fragen zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers steht Ihnen die Fachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Cham unter der Telefonnummer +49 (9971) 78-397 zur Verfügung.
Für Informationen zur richtigen Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Kreiswerke Cham unter +49 (9971) 78-352.