Umweltschutzpreis des Landkreises Cham

11. April 2024: Ausschreibung für das Jahr 2024 läuft
Beste Aussichten Landkreis Cham

Der Landkreis Cham beabsichtigt auch im Jahr 2024 für herausragende Leistungen oder Maßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes einen Umweltschutzpreis zu verleihen.

Teilnahmeberechtigung, Bewerbung und Ausschreibung richten sich nach den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien.

Danach sind teilnahmeberechtigt alle natürlichen Personen, Personengruppen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen bzw. ihren Wohnsitz haben. Auswärtige Personen können nur ausgezeichnet werden, wenn ihre Leistungen oder Maßnahmen im Landkreis wirksam werden. Eine wiederholte Verleihung des Umweltschutzpreises ganz oder teilweise an denselben Preisträger ist erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Die Vorschläge, die jedermann tätigen kann und die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 31.05.2024 (Bewerbungstermin) an das Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham, mit dem Begriff „Umweltschutzpreis 2024“ zu richten. Der Vorschlag oder die Bewerbung ist zu begründen. Die Leistung der Maßnahme soll dabei beschrieben und erläutert werden. Für Vorschläge ist das Einverständnis des Genannten erforderlich. Die Einverständniserklärung des Genannten ist mit dem Vorschlag einzureichen.

Der Umweltschutzpreis wird als Geldpreis vergeben.
Er kann auf mehrere Preisträger entweder gleichmäßig oder gestaffelt aufgeteilt werden.
Zusätzlich erhalten der oder die Preisträger eine Urkunde. Die eingegangenen Vorschläge bzw. Bewerbungen werden im Landratsamt unter Aufsicht des Landrats geprüft und dem Kreistag mit einer Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt.

Bei mehr als fünf zulässigen Bewerbungen oder Vorschlägen müssen dem Kreistag nach der Vorprüfung maximal die fünf preiswürdigsten Vorschläge mit Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden. Über die Empfehlung der Vorprüfung entscheidet dann der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Umweltschutzpreises erfolgt durch den Landrat.

Auf den Umweltschutzpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist für die Prüfung und Preisverleihung ausgeschlossen.


Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten werden für folgenden Zweck verarbeitet: Vorschläge, Überprüfung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung verschiedener kommunaler Ehrungen, Auszeichnungen und Ordensverleihungen.
Diese unterliegen der Zweckbindung und werden auf Grundlage von Art. 27 BayDSG sowie Art. 4, 5 und 57 Abs. 1 LKrO verarbeitet.
Die DSGVO ist daher nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für diesen Zweck nicht unmittelbar anwendbar.
Die vollständigen Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über das zuständige Sachgebiet sowie auf unserer Internetseite www.landkreis-cham.de/meta/datenschutz/