Lagerfeuer entzünden im Einklang mit der Natur

21. Juni 2023: Naturschutzbehörde gibt Hinweise zu den wichtigsten Verhaltensregeln
Welche Verhaltensregeln gilt es beim Abbrennen eines Lagerfeuers zu beachten? Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Cham gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen (Quelle: Pixabay)

Mit dem Einbruch der Sommerzeit und den günstigen Wetterbedingungen steigt die Lust zum Grillen oder Lagerfeuer machen. Wer im kleineren, privaten Kreis ein Lagerfeuer in der freien Natur, am Wasser oder im Wald organisiert, findet im Landkreis Cham zahlreiche attraktive Stellen. Damit wir dort auch in Zukunft eine ansprechende und vielfältigen Landschaft vorfinden, gilt es einige Verhaltensregeln zu beachten.

„Das gemütliche Beisammensein bei einem Lagerfeuer, ob in der Natur oder im eigenen Garten, erfreut sich großer Beliebtheit. Wir alle sind aber bei solchen Anlässen in der Verantwortung, unseren Beitrag zum Schutz und Erhalt unserer wertvolle Naturlandschaft zu leisten“, ruft Landrat Franz Löffler gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Cham zur Rücksichtnahme auf.

Vermüllte Lagerfeuerstätten in freier Natur  
Anlass für diesen Hinweis geben mehrere stark mit Müll und Unrat verschmutzte Lagerfeuerstätten, die von Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde an unterschiedlichen Stellen im Landkreis in freier Natur und in Waldgebieten entdeckt worden sind. Müll in allen Farben und Formen, Lebensmittelverpackungen, Flaschen, Taschentücher und Campingmöbel wurden nach dem Lagerfeuer einfach an Ort und Stelle liegen gelassen. Das ist nicht nur für jeden unangenehm, der die Stelle als nächstes besucht, auch für die Natur und für das Landschaftsbild entsteht ein enormer Schaden.

Überdies weist die Untere Naturschutzbehörde auf das hohe Gefahrenpotenzial hin, wenn ein Lagerfeuer in unmittelbarer Nähe oder sogar innerhalb eines Waldgebietes entzündet wird. Bei heißen Temperaturen und Trockenheit reicht oft schon ein Funke aus, um einen Waldbrand auszulösen. Dies gilt insbesondere angesichts der in den letzten Wochen angestiegenen Waldbrandgefahr im Landkreis.

Zu berücksichtigen sind ebenso die Eigentümer der Flächen, auf denen das Lagerfeuer abgebrannt wird. Im Schadensfall haben die Wald- und Wiesenbesitzer und alle Betroffenen dann die Folgen anderer zu tragen. Grundstückseigentümer sind die erste Ansprechperson für alle, die auf den Grundstücken zum Beispiel ein Lagerfeuer anzünden möchten. Ohne die Zustimmung des Eigentümers ist ein Lagerfeuer schon von vornherein nicht möglich.

So wird das Lagerfeuererlebnis zum Genuss für Mensch und Natur
Damit das Abbrennen eines Lagerfeuers zu einem gefahrlosen Erlebnis für alle Beteiligten wird, bittet die Untere Naturschutzbehörde um die Beachtung folgender Verhaltensregeln: 

  1. Wenn man eine Stelle für ein Lagerfeuer wählen möchte, sollte sich diese nicht in der näheren Umgebung zu geschützten Biotopen befinden. Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass keine wildlebenden Tiere gestört oder sogar verletzt werden. Das kann auch passieren, wenn das Brennholz über längere Zeit zwischengelagert wird und sich Tiere darin einen Rückzugsort geschaffen haben.

  2. Wer im Wald oder in einem Abstand von bis zu 100 m ein offenes Feuer entzünden möchte, braucht eine Genehmigung vom AELF Cham – Bereich Forsten Tel. +49 (9971) 485-2010, Mail: poststelle@aelf-ch.bayern.de. Im Umkreis des Feuers ist zu weiteren Sicherheit auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Ebenso ist ein Abstand zu Gebäuden von 5 m einzuhalten und von leicht entzündbaren Stoffen 25 m.

  3. Weite Teile des Landkreises Cham befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Wenn der Wald oder der Waldrand nicht betroffen sind, braucht man eine Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde Tel. +49 (9971) 78-392, Mail: naturschutz@lra.landkreis-cham.de . Auch von öffentlicher Seite gibt es bei Abhalten von Lagerfeuern und Feiern allerlei zu beachten. Das Lagerfeuer ist zunächst einmal an die Gemeinde zu melden. So können Fehlalarme verhindert werden und bei Gefahr schnell reagiert werden. Im Zweifel ist es immer besser anzurufen und nachzufragen.

  4. Keine Feuerstellen über Baumstümpfen/Stöcken entzünden! (In alten, morschen Baumstümpfen und Stöcken kann sich die Glut lange halten und noch nach Tagen ein unkontrolliertes Feuer ausbrechen!)

  5. Das Holz für die Feuerstelle muss unbehandelt sein. Für stärkere Flammen am besten harzreiches Holz wählen, kein Treibstoff oder Altöl zum Anfeuern verwenden. Es ist nicht zulässig Abfälle, gestrichenes oder lackiertes Holz, Sperrmüll, Reifen oder Kunststoffe zu verbrennen.

  6. Wenn das Feuer entzündet ist, darf es nicht aus den Augen gelassen werden. Zwei Paar Augen sind da am besten. Die Aufpasser sollten dabei über 16 Jahre alt sein und schnell reagieren können. Sollte starker Wind auftreten, das Feuer sofort löschen. Zum Schluss ist es wichtig zu prüfen, ob das Feuer und die Glut vollständig erloschen ist.

Wichtige Hinweise zum Lagerfeuer im Garten
Im eigenen Garten ist ein Lagerfeuer grundsätzlich ohne Erlaubnis möglich. Im Landschaftsschutzgebiet, auf eigenem Grundstück, muss es der zum Haus zugehörige Garten sein. Wiesen und sonstige Flächen, die auf einem Grundstück liegen, zählen nicht dazu. Bei angrenzenden Wald gelten die gleichen Bestimmungen wie in der freien Natur.

Die Verwendung von handelsüblichen Feuerschalen und –körben können ebenso ohne Erlaubnis genutzt werden. Bei Lagerfeuer im eigenen Garten wird empfohlen, die Nachbarn zu informieren um Fehlalarme und Störungen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass das Feuer klein gehalten wird und immer noch als gemütliches Feuer einzustufen ist.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet dringend darum, kein offenes Feuer im Wald bei hoher Trockenheit zu entzünden. In der freien Natur darf kein Feuer ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer, Gemeinden und Behörden entzündet werden. Es wird empfohlen, auf das Rauchen im Wald zu verzichten und zu guter Letzt sollten die besuchten Stellen immer sauber verlassen werden! Denn nur so können auch die nächsten Besucher, Wanderer oder Spaziergänger eine saubere Landschaft vortreffen. Am besten lässt sich die Natur mit Achtsamkeit und Respekt genießen.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Cham sind auf mehrere Lagerfeuerstätten in freier Natur aufmerksam geworden, die stark mit Müll und Unrat verschmutzt waren. In diesem Waldstück haben die Verantwortlichen diverse Verpackungsreste und weitere Utensilien einfach liegen gelassen. (Quelle: Pressestelle Landratsamt Cham/Pixabay)
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Das Landratsamt weist auf die Gefahren durch das Abrennen eines Lagerfeuers innerhalb oder in unmittelbarer Nähe eines Waldgebietes hin. Ein Feuer an solche Standorten zu entzünden, ist nur dann erlaubt, wenn zuvor eine Genehmigung des AELF Cham eingeholt wurde (Quelle: Pressestelle Landratsamt Cham/Pixabay)