Andere Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen, die den Antrag anhand der melderechtlichen Unterlagen bestätigt und anschließend an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur zuständigen Bearbeitung weiterleitet. Die Angaben im Antrag sind, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen. Welche Belege und Antragsunterlagen notwendig sind, entnehmen Sie bitte der unten angefügten Zusammenstellung.
- Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I),
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Rachelstraße 6
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Cham
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+49 (9971) 845-445
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