Gebühren für Bodenrichtwertauskünfte

Amtliche Bodenrichtwertauskünfte sind Amtshandlungen, die gemäß Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz -), gebührenpflichtige Tatbestände darstellen.

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Hauptseite.

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Geschäftsstelle Gutachterauschuss beim Landkreis Cham
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