Baulich relevante Planunterlagen

Rechtliche Hinweise und Nutzungseinschränkungen zu den baulich relevanten Planunterlagen des Landkreises Cham

1. Inhalt und Aktualität der Planunterlagen

Das Digitale Planarchiv, bestimmte Kartenanwendungen und WebServices bieten die Möglichkeit, nach rechtsverbindlichen Planunterlagen der Gemeinden des Landkreises Cham zu suchen und diese auch einzusehen. Sie enthalten Informationen über alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und gemeindlichen Innen- bzw. Außenbereichssatzungen. Die Aktualisierung der im Internet einsehbaren Planfassungen erfolgt immer erst dann, wenn die jeweilige Gemeinde die zugehörigen Pläne in Kraft gesetzt hat und sie dem Landratsamt vorliegen. Noch laufende und/oder nicht zur Rechtskraft gelangte Verfahren werden nicht angezeigt.
Diesbezügliche Unterlagen finden Sie ggf. in den öffentlichen Auslegungen

2. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder!

Die Originalpläne in Papierform einschließlich der Begründung (bei neueren Plänen auch mit der zusammenfassenden Erklärung) können Sie bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen einsehen. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Beispielsweise sind Planverfasser, wie Architekten oder auch Rechtsanwälte, geeignete Ansprechpartner. Ergänzend stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung im Landratsamt zur Verfügung (s.u.).

3. Bei der Benutzung ist aus rechtlicher Sicht zu beachten

  • Neben den Bebauungsplänen können auch andere Rechtsvorschriften gelten.
  • Es können mehrere Bebauungspläne gelten, die jeweils aufeinander aufbauen.
  • Zur Erklärung des Inhalts der Bebauungspläne muss auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils maßgeblichen Fassung herangezogen werden.
  • Einzelne Regelungen der vorliegenden Bauleitplanung sind evtl. durch Gerichtsentscheidungen zwischenzeitlich nicht mehr anwendbar.
  • Es können mehrere gemeindliche Satzungen gelten, die jeweils aufeinander aufbauen. Diese sind ggf. in dem betreffenden PDF-Dokument zusammen gefasst.

4. Bei der Benutzung ist aus technischer Sicht zu beachten

  • Fehlerquelle "Alter und Verschleiß" 
    Bitte beachten Sie, dass ältere Unterlagen historisch bedingt durchaus von schlechter Qualität und Maßhaltigkeit sein können.
  • Fehlerquelle "verblasste/geänderte Farben" 
    Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und nicht lichtbeständigen Farben gezeichnet. Auch beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Abweichungen nicht ganz vermeiden.
  • Fehlerquelle "komprimierte PDF-Datei" 
    Durch das Digitalisieren und Umwandeln in webtaugliche Dateien kann sich die geometrische Auflösung gerade bei großflächigen Plänen verschlechtert haben.
  • Fehlerquelle "Computer-/Druckereinstellungen" 
    Durch die individuellen Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität aber auch bei maßstäblichen Druckausgaben Veränderungen ergeben.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Amt für Bauwesen
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-353 236