Rechtsverordnungen des Landkreises

Hintergrund

Bestimmte Bestandteile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung des (staatlichen) Landratsamtes als untere Naturschutzbehörde rechtlich gesichert werden. Die Verordnungen und Satzungen sind im Amtsblatt des Landratsamtes Cham veröffentlicht.

Situation im Landkreis

Beispielsweise wurde zum Schutz einer in Bayern bedrohten Tierartart eine der wenigen bekannten Lebensstätten im Landkreis mittels Verordnung gesichert. Für eine ungestörte Aufzucht ist das Betreten des Bereichs mit einem geringen Umgebungsbereich (50 Meter Radius) von Anfang Februar bis Ende Juni verboten.

Verordnungen

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Naturschutz
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-392 N3-14
Geoinformationssystem und Medien
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-476 N2-07