Naturwaldreservate im Landkreis Cham

Hintergrund

Naturwaldreservate sind Wälder, die sich noch in einem weitgehend naturnahen Zustand befinden und in denen die Waldentwicklung ungestört abläuft (BayStMELF). In diesen Wäldern finden keine direkten menschlichen Nutzungen/Eingriffe statt. Seit August 1982 sind Naturwaldreservate im Waldgesetz für Bayern enthalten und wurden damit eine eigenständige Schutzgebietskategorie. Heute sind in Bayern über 156 Naturwaldreservate mit rund 7.141 Hektar (Stand 2014) in Staats-, Privat- und Kommunalwäldern ausgewiesen. Sie zeigen die natürliche Dynamik der Wälder in Bayern. Dort werden waldbauliche, ökologische, naturschutzfachliche und klimatische Prozesse beobachtet (LWF aktuell 63). Nach waldrechtlichen Regelungen werden in Naturwaldreservate dauerhaft keine Nutzungs- und Pflegeeingriffe durchgeführt; Ausnahme sind notwendige Waldschutz-, Verkehrssicherungs- oder wissenschaftliche Maßnahmen. Arbeitsgrundlagen sind die Bekanntmachung "Naturwaldreservate in Bayern" (AllMBl Nr. 9/2013 vom 01.07.2013) sowie mehrere Arbeitsanweisungen.

Situation im Landkreis

Im Landkreis Cham liegen vollständig drei derartige Waldschutzgebiete. Im Einzelnen sind dies die Naturwaldreseverate "Hüttenhänge", "Seeloch" und "Schwarzwihrberg". Das Naturdenkmal "Hetschenbach" liegt nur zu kleinen Teilen im Landkreis Cham. Großflächig sind die vier NWR-Teilbereiche dem Landkreis Schwandorf zugeordnet. Dort grenzt auch in geringem Abstand das Naturwaldreservat "Dürrenberg" an. Im Arbergebiet grenzen im Landkreis Regen an das Naturwaldreservat "Seeloch" die beiden Naturwaldreservate "Geige und Seewand" sowie "Grübel" an.

Die Forstbetriebe Bodenmais und Roding der Bayerischen Staatsforsten stellen in den Regionalen Naturschutzkonzepten die Naturwaldreservate im Landkreis Cham näher vor.

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