Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"

Hintergrund

Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist:

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachteiligen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung (§ 26 Abs. 1 BNatSchG).

Situation im Landkreis

Große Flächenanteile der 39 Gemeinden im Landkreis Cham sowie der drei Gemeinden Bodenwöhr, Bruck und Nittenau im Landkreis Schwandorf sind seit 2007 als Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald" ausgewiesen. Einerseits sind im Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald" alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere alle Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den Zugang zur freien Natur zu beeinträchtigen (§ 3 LSG-VO). Auf der anderen Seite besteht für bestimmte Vorhaben im LSG eine Erlaubnispflicht (§ 6 Abs. 1 LSG-VO). Der Antrag nach der LSG-Verordnung ist auch als Formblatt digital veröffentlicht.

Verordnungen

Schutzgebiete können grundsätzlich in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz, wie zum Beispiel Ausschluss- (Tabu-) oder Ausnahmezonen für Windkraftnutzung, gegliedert werden. Zum Zweck der Ordnung der Windkraftnutzung wurde die Verordnung des Bezirkes Oberpfalz im Juni 2015 durch Festsetzung eines Zonierungskonzeptes für die Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet geändert. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz vom 17.08.2015 trat die geänderte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald" am 01.09.2015 in Kraft. Der Text dieser LSG-Verordnung mit Karten ist auch im Internetportal der Regierung der Oberpfalz eingestellt. Die Karten des Landschaftsschutzgebietes mit Tabu- und Ausnahmezonen für Windkraft sind im Geographischen Bürgerinformationssystem des Landkreises Cham einsehbar.

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