Landkreis Cham Landkreis Cham

Nomenklatur der digitalen Planunterlagen

1. Bebauungspläne

Die Nummerierung der Bebauungspläne setzt sich im Regelfall aus folgenden Komponenten zusammen:

Beispiel 1

B.Nr. 04.02.06.I

B.Nr. = Bebauungsplannummer
04 = Gemeindenummer, hier z.B. 04 für die Gemeinde Cham
02 = Nummer der Gemeindeteile, hier z.B. für den Gemeindeteil Altenmarkt
06 = lfd. Nummer der eingereichten Bebauungspläne im zuvor benannten Gemeindeteil
I = Nr. der Änderung bzw. Aufhebung eines B-Planes, hier die 1. Änderung (römische Ziffer)

Beispiel 2

B.Nr. 04.05.07.01

B.Nr. = Bebauungsplannummer
04 = Gemeindenummer, hier z.B. 04 für die Gemeinde Cham
05 = Nummer der Gemeindeteile, hier z.B. für den Gemeindeteil Janahof
07 = lfd. Nummer der eingereichten Bebauungspläne im zuvor benannten Gemeindeteil
01 = Nummer der Erweiterung eines B-Planes, hier die 1. Erweiterung (arabische Ziffer)

Beispiel 3

B.Nr. 03.01.09.01.I

B.Nr. = Bebauungsplannummer
03 = Gemeindenummer, hier z.B. 04 für die Gemeinde Blaibach
01 = Nummer der Gemeindeteile, hier z.B. für den Gemeindeteil Blaibach
09 = lfd. Nummer der eingereichten Bebauungspläne im zuvor benannten Gemeindeteil
01 = Nummer der Erweiterung eines B-Planes, hier die 1. Erweiterung (arabische Ziffer)
I = Nr. der Änderung im Erweiterungsbereich, hier die 1. Änderung (römische Ziffer)

Hinweis

In Einzelfällen können historisch bedingte Abweichungen bei der Nummerierung von Plan-Änderungen bzw. -Erweiterungen vorkommen.

2. Flächennutzungspläne

Die Nummerierung der Flächennutzungspläne setzt sich im Regelfall aus folgenden Komponenten zusammen:

Beispiel 1

F.Nr. 34.02

F.Nr. = Flächennutzungsplannummer
34 = Gemeindenummer, hier z.B. für die Gemeinde Wald
02 = Nummer der Änderung eines F-Planes, hier z.B. 2. Änderung

Beispiel 2

F.Nr. 34.I

F.Nr. = Flächennutzungsplannummer
34 = Gemeindenummer, hier z.B. für die Gemeinde Wald
I = Kennzeichnung für Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (römische Ziffer)

Hinweis

In Einzelfällen können historisch bedingte Abweichungen in der römischen Nummerierung von Gemeinden, z.B. bei Cham, vorkommen.

3. Gemeindliche Satzungen

Die Nummerierung der gemeindlichen Satzungen erfolgt analog zu oben, wobei hier folgendermaßen unterschieden wird:

O.Nr. = Nummer einer Ortsabrundungssatzung

A.Nr. = Nummer einer Außenbereichssatzung

Anhang (Gemeindenummern)

01 Arnschwang
02 Arrach
03 Blaibach
04 Cham
05 Chamerau
06 Eschlkam
07 Falkenstein
08 Furth im Wald
09 Gleißenberg
10 Grafenwiesen
11 Hohenwarth
12 Bad Kötzting
13 Lam
14 Lohberg
15 Michelsneukirchen
16 Miltach
17 Neukirchen b.Hl.Blut
18 Pemfling
19 Pösing
20 Reichenbach
21 Rettenbach
22 Rimbach
23 Roding
24 Rötz
25 Runding
26 Schönthal
27 Schorndorf
28 Stamsried
29 Tiefenbach
30 Traitsching
31 Treffelstein
32 Zell
33 Waffenbrunn
34 Wald
35 Walderbach
36 Waldmünchen
37 Weiding
38 Willmering
39 Zandt

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