Förderprogramme des Arten- und Naturschutzes

Schutz von Landschaft und Lebensraum

Spezielle Förderprogramme wie das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) ermöglichen einen effektiven Schutz von wertvollen Lebensräumen in unserer Kulturlandschaft.

Die wesentlichsten Erläuterungen zum Vertragsnaturschutz einschließlich Erschwernisausgleich werden jährlich neu im Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen zusammengestellt. Beratung und Antragstellung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem AELF Cham. 

Der Antragszeitraum für die VNP-Förderperioden liegt in der Regel in der Zeit von Januar bis Februar. Interessenten, mit bisher noch nicht geförderten Flächen, sollten sich aber möglichst bereits im Frühsommer bei der Naturschutzbehörde melden, um die Fördermaßnahmen entsprechend der Fläche anzupassen.

Schutz von Lebewesen

Um die Bedürfnisse der Menschen und der wildlebenden Tieren in Einklang zueinander zu bringen gibt es spezielle Förderprogramme.

Hierunter fällt die Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf" des Freistaats Bayern. Diese unterstützt dabei, Nutztiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen. Hierbei soll bei Haltern von Nutztieren auch die Akzeptanz für wildlebende Beutegreifer (z.B.: Luchs, Wolf und Bär) in Bayern steigern und mögliche Konflikte minimieren. Die Weidetierhaltung ist besonders tierwohlgerecht und generell für die Kulturlandschaften unverzichtbar. Die Zuwendung zielt darauf ab, dass Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gering gehalten werden, so dass die Weidetierhaltung trotz der Anwesenheit von Wölfen weiter betrieben werden kann.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie

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Naturschutz
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