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Arbeit

Berufliche Integration hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Ein geeigneter Arbeitsplatz gibt dem Leben eine geregelte Struktur. Meist trägt er dazu bei, sich persönlich zu entwickeln, selbstbewusster zu werden und Sozialkontakte zu fördern. Um allen Menschen (wieder) eine berufliche Perspektive zu ermöglichen, gibt viele verschiedene Maßnahmen und Programme, Kostenträger und Leistungsanbieter. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick der wichtigsten Informationen geben. Dabei wird zwischen Hilfen für Menschen mit Schwerbehinderung und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterschieden.

Hilfen für Menschen mit Schwerbehinderung

Agentur für Arbeit

Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei der Suche nach einem gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz und bieten verschiedene Eingliederungsprogramme und Qualifizierungen an. Nicht jeder Arbeitsplatz passt zu jedem Menschen. Jede Situation ist anders. Daher richtet sich die Unterstützung nach dem individuellen Bedarf eines jeden Einzelnen.

Telefon: +49 (800) 4555500 (Mo – Fr 8.00 – 18.00 Uhr, der Anruf ist für Sie kostenfrei)
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen 

 

Inklusionsamt

Das Inklusionsamt fördert und stärkt durch bestimmte Finanzierungen die Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Dabei geht es z. B. um Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen, berufliche Fortbildung usw. Arbeitgeber können unter anderem einen Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen oder Unterstützung bei behindertengerechter Einrichtung beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Inklusionsamt Hilfen zur Gründung und zur Erhaltung einer beruflichen Selbstständigkeit. Gefördert werden können erforderliche betriebliche Investitionen (nicht: laufende Betriebskosten).
Telefon: +49 (941) 7809-00
Internet: www.zbfs.de 

 

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Weitere Informationen

Zusatzurlaub
Menschen mit einer Schwerbehinderung (nicht Gleichgestellten) steht ein Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Jahr zu.

Kündigungsschutz
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sind besonders gegen Kündigung geschützt. Jeder kündigungsbedingten Auflösung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses muss vorher das Integrationsamt zustimmen.

Mehrarbeit
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

Schwerbehindertenvertretung
Im Betriebs- oder Personalrat muss auf die Interessen von Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen werden. Sind in einem Betrieb wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen ständig beschäftigt, so ist zusätzlich eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.

Im Wegweiser für Menschen mit Behinderung des ZBFS Bayern finden Sie ausführlichere Informationen zu den Rechten und Nachteilsausgleichen im Berufsleben.

 

Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Unabhängig von einer Schwerbehinderung können Menschen Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder behinderungsbedingt spezielle (z. B. technische) Hilfen oder besondere Maßnahmen erforderlich sind.

Menschen mit Behinderung, unabhängig von der Art der Behinderung, haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Um aber für und mit jedem eine passende Lösung zu finden, gibt es in Deutschland unterschiedlichste Maßnahmen und Programme, Kostenträger und Leistungsanbieter. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick der wichtigsten Anbieter und Informationen geben.

Mögliche Kostenträger

Kostenträger zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben können z. B. sein:

  • Agentur für Arbeit: wenn noch keine 15 Versicherungsjahre in der Sozialversicherung vorliegen
  • Deutsche Rentenversicherung: wenn z. B. bereits 15 Versicherungsjahre in der Sozialversicherung vorliegen oder unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation
  • Berufsgenossenschaft: nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit

Weitere Informationen

erhalten Sie direkt beim Träger oder bei folgenden Beratungsstellen: 

Agentur für Arbeit

Für die frühzeitige Information zu Möglichkeiten der Teilhabe von Menschen mit Behinderung (z. B. medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Teilhabe) und den zuständigen Rehaträgern hat die Agentur für Arbeit Schwandorf zudem eine Ansprechstelle eingerichtet. Diese ist telefonisch unter +49 (800) 4555500 oder per E-Mail zu erreichen.

 

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Unterstützungsangebote im Landkreis Cham

Integrationsfachdienst (Ifd) Cham

Der ifd unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben. Die Mitarbeiter beraten zu unterstützenden Leistungen, vermitteln Arbeitsstellen und begleiten Menschen mit Behinderung beim Vorstellungsgespräch. Zur Berufssicherung unterstützt der ifd sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitsgeber vor allem durch individuelle Beratung, Information und Konfliktmanagement.
Telefon: +49 (9971) 3923312

  

Kolping

Das Kolping Bildungswerk bietet vielfältige Maßnahmen zur (Wieder-) Eingliederung ins Berufsleben an.
Telefon: +49 (9971) 8531-0
Internet: www.kolping-ostbayern.de

 

bfz Cham

Das Berufliche Fortbildungszentrum (bfz) Cham bietet umfassende Umschulungs-, Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen für den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben an.
Telefon: +49 (9971) 20037-0
E-Mail: alexandra.dirscherl@bfz.de

 

Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs-GmbH Cham

Die Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs-GmbH Cham hat einen Standort in Cham und eine Außenstelle in Bad Kötzting. Zudem ist in Cham ein Zentrum für individuelle Produktion (ZiP) angesiedelt. Das ZiP richtet sich an Menschen mit psychischer Behinderung. Ziel ist die Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für Menschen, welche nicht in einer Werkstatt arbeiten können, gibt es in Cham eine Förderstättengruppe.
Telefon: +49 (9971) 882-0

 

Barmherzigen Brüder Reichenbach

Die Barmherzigen Brüder Reichenbach haben einen WfbM Standort in Reichenbach. Zudem bieten die Barmherzigen Brüder Förderstätten in Reichenbach, Walderbach und Waldmünchen an.  
WfbM Reichenbach: +49 (9464) 10-303
Förderstätten: +49 (9464) 10-0

 

Rehadat

Rehadat ist eine Internetplattform mit vielen Informationen für Menschen mit Behinderung rund um Ausbildung, Beruf und Arbeit.
www.rehadat.de

 

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