Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Pflegebedürftige und behinderte Heimbewohner sind in besonderer Weise abhängig vom Heimträger: Er stellt Ihnen die Unterkunft, die Verpflegung, die Pflege und die Betreuung zur Verfügung. Die Bewohner stehen daher unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der Heimaufsicht/FQA.
Rechtliche Grundlagen
- Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG trat am 01.08.2008 in Kraft und hat den Zweck, den umfassenden Schutz der Heimbewohner sicher zu stellen.
- Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualiatätsgesetz - AVPfleWoqG trat am 01.09.2011 in Kraft und regelt u.a. die baulichen und personellen Mindestanforderungen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die Mitwirkung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie die Weiterbildung von verantwortlichen Personen in stationären Einrichtungen.