Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Pflegebedürftige und behinderte Heimbewohner sind in besonderer Weise abhängig vom Heimträger: Er stellt ihnen die Unterkunft, die Verpflegung, die Pflege und die Betreuung zur Verfügung. Die Bewohner stehen daher unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der Heimaufsicht/FQA.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) trat am 01.08.2008 in Kraft und hat den Zweck, den umfassenden Schutz der Heimbewohner sicherzustellen.
  • Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) trat am 01.09.2011 in Kraft und regelt u.a. die baulichen und personellen Mindestanforderungen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die Mitwirkung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie die Weiterbildung von verantwortlichen Personen in stationären Einrichtungen.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Heimaufsicht West
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-538 N0-11
Heimaufsicht Ost
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-487 N0-11