624.01.02 Beratung BAföG
Die Anträge können bereits 3 Monate vor Schulbeginn gestellt werden, also ab Mitte Juni jeden Jahres. Die benötigten Formulare werden für jede(n) Antragsteller(in) individuell zusammengestellt und liegen beim Amt für Ausbildungsförderung bereit bzw. werden auf Wunsch zugesandt.
Bei Bedarf werden Beratungsgespräche speziell zum Antragsverfahren, zu den grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen sowie zur Einkommens- und Vermögensanrechnung angeboten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratung zur Studentenförderung erbringen können.
Weitere Informationen: Ausbildungsförderung
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Landratsamt Cham - Amt für Ausbildungsförderung
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