Ausbildungsförderung
Aufstiegs-BAföG
Vollzeitmaßnahme
Wenn Sie sich für den Besuch einer Vollzeitmaßnahme entscheiden, können Sie folgende Förderungen beantragen:
1. Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
2. Die Förderung des Lebensunterhaltes (monatlicher Unterhaltsbeitrag).
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist Einkommens- und Vermögensunabhängig. Sie besteht aus 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme besteht die Möglichkeit 50% des Darlehen erlassen zu bekommen.
Die Förderung des Lebensunterhaltes ist Einkommens- und Vermögensabhängig. Für die Beantragung werden Nachweise für alle Arten von Einkommen und Vermögen benötigt. Bei Überschreitung der Freibeträge kürzt sich der monatliche Bedarf entsprechend. Aktuelle Freibeträge finden Sie auf der Website: www.aufstiegs-bafög.de
Beantragung:
1. Für eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind folgende Formulare auszufüllen:
Hinweis:
Zusätzlich wird noch ein Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.
2. Für die Förderung des Lebensunterhaltes sind zusätzlich folgende Formulare auszufüllen und Nachweise zu erbringen:
Hinweise:
Orientieren Sie sich an den im Formblatt A1 abgefragten Einkommens- und Vermögenwerten. Beachten Sie die hilfreichen Hinweise auf der rechten Seite und prüfen Sie auf der linken Seite die Angaben zu den erforderlichen Nachweisen. Die Antragsformulare wirken auf den ersten Blick sehr überladen und unübersichtlich. Nehmen Sie sich Zeit und bearbeiten Sie Zeile für Zeile.
Bitte versuchen Sie die Antragsunterlagen so genau wie möglich zu bearbeiten. Für jede unklare Position muss aufwendiger Schriftverkehr erfolgen und die Auftragsbearbeitung verzögert sich unnötig.
Nachweis - Bankbestätigung
Hinweis:
Die Bankbestätigung ist von Ihrem Kreditinstitut auszufüllen. Der Stand der Bankbestätigung darf nicht weiter als 14 Tage vom Tag der Antragstellung entfernt sein. Der Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem Ihr Grundantrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.
Teilzeitmaßnahme
Wenn Sie sich für den Besuch einer Teilzeitmaßnahme entscheiden, können Sie folgende Förderungen beantragen:
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist Einkommens- und Vermögensunabhängig. Sie besteht aus 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme besteht die Möglichkeit 50% des Darlehen erlassen zu bekommen.
Beantragung:
Für eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind folgende Formulare auszufüllen:
Hinweis:
Zusätzlich wird noch ein Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.
Teilnahmenachweis
Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer sind zu folgenden Terminen verpflichtet uns die regelmäßige Teilnahme an Ihrer Maßnahme nachzuweisen:
- Sechs Monate nach Beginn der Maßnahme
- Zum Ende der Maßnahme
- Bei Abbruch der Maßnahme
Hinweis:
Die genauen Termine finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid auf Seite 1. In der Regel erhalten Sie die Teilnahmenachweise (Formblatt F) bereits mit Ihrem Bewilligungsbescheid.
Bitte lassen den Teilnahmenachweis fristgerecht von Ihrer Fortbildungsstätte ausfüllen und schicken Ihn uns dann zu.
Bitte schicken Sie Ihre Antragsunterlagen an:
Landratsamt Cham
-Amt für Ausbildungsförderung-
Rachelstraße 6
93413 Cham
Weiter erhalten Sie Informationen auch im Internet unter:
Antragstellung online unter:
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-540
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+49 (9971) 845-540 | N0-08 | soziales@lra.landkreis-cham.de |