Für Fachkräfte
Weiterqualifizierender Studiengang Hebammenkunde
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hochschule Landshut
Weiterbildung zur Praxisanleitung Hebammenwesen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Technische Hochschule Deggendorf
GKV Spitzenverband
Pädagogische Fortbildung für Praxisanleitende Hebammen - Online
Weitere Informationen unter:
Deutscher Hebammenverband
Ihr Ansprechpartner für Fragen
Daniela Lemberger
(Koordinierungsstelle Hebammenversorgung Landkreis Cham)
Tel.: +49 (9971) 78-465
Mobil: +49 (160) 94978719
hebammen@lra.landkreis-cham.de
Aktuelles
Niederlassungsprämie
Hebammen in Bayern können eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019.
Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden.
Den Antrag für die Niederlassungsprämie und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind.
Die Richtlinie über die Gewährung einer Prämie zur Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen (Hebammenniederlassungsprämienrichtlinie - HebNpR) wird bis 31.12.2026 verlängert!
Hebammenbonus
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dem Hebammenbonus alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Der Hebammenbonus kann jährlich beantragt werden und beträgt 1.000 Euro pro Jahr.
Den Hebammenbonus können ausschließlich Hebammen mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 des Hebammengesetzes erhalten, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Die Hebamme muss:
- den Beruf in Bayern ausüben
- freiberuflich tätig sein
- in dem Jahr, für das der Hebammenbonus beantragt wird, mindestens vier Geburten in Bayern betreut haben
- die entsprechenden Nachweise vorlegen
Der Antrag für den Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege heruntergeladen werden.
Die Richtlinie über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen (Hebammenbonusrichtlinie - HebBonR) wurde bis 31.12.2024 verlängert!
Heilberufe - Anmeldung und Abmeldung
Nach Artikel 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz sind zur Meldung beim Gesundheitsamt alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig im Landkreis Cham ausüben, z.B. Hebammen etc.
Sollten Sie sich als Hebamme im Landkreis Cham niederlassen wollen oder ambulant im Landkreis Cham tätig werden wollen, melden Sie uns bitte mit angefügtem Onlineformular:
- den Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung im Landkreis Cham, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis Cham Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z.B. Namensänderung, Umzug, Praxiseröffnung, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Sie können uns eine beglaubigte Kopie Ihrer Urkunde zusenden.
Weiterhin benötigen wir den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung. Sie können uns eine Kopie der Berufshaftpflicht zusenden.
Netzwerkpartner der Koordinierungsstelle Hebammenversorgung sein
Liebe Hebammen,
unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit zu erleichtern!
Wir möchten Sie bestmöglich und individuell unterstützen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Uns ist wichtig, Sprachrohr zwischen den außerklinischen Hebammen und den Beleghebammen zu sein. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Hebammen und Schwangeren!
Die Zusammenarbeit mit uns hat nur Vorteile für Sie!
- Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an Schwangere und Wöchnerinnen zur Vermittlung von Hebammenleistungen ausschließlich für Ihren Betreuungsbereich und nach freier Kapazität, dass bedeutet für Sie keine unnötigen Telefonate
- Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an Kollegen zum Zwecke des kollegialen Austausches und Organisation der gesetzlichen Vertretungspflicht
- Auf Wunsch Kursorganisation, dass bedeutet für Sie weniger Verwaltungsaufwand
- Wir können kurzfristig Kapazitäten füllen (z.B. Kurse, Wochenbettbetreuung)
- Einladungen zu Veranstaltungen und Fortbildungen
- Organisation von wohnortnahen Fortbildungsangeboten nach Ihren Wünschen und Bedarfen
- Gewährung von Fördergeldern nach jeweiligem Maßnahmenkatalog bei einer Tätigkeit in einem angemessenen Zeitraum im Landkreis Cham, z.B. Fortbildungszuschuss, Begrüßungspaket, usw.
- Ihre Wünsche und Anregungen, des jährlichen Maßnahmenkataloges, für die optimale Verwendung der Fördergelder im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern für den Landkreis Cham können berücksichtigt werden
- Vernetzung und regelmäßiger Informationsaustausch mit den Netzwerkpartnern (Hebammen, KoKi, usw.) der Koordinierungsstelle Hebammenversorgung Cham
- Die Zusammenarbeit ist für Sie kostenfrei
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-465
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+49 (9971) 845-465 | GA | hebammen@lra.landkreis-cham.de |