Schuleingangsscreening

Netter kleiner Junge beim Sehtest
Mädchen mit geschlossenen Kopfhörern
Blondes Mädchen öffnet während der Sprachtherapie den Mund

Wie läuft das Schuleingangsscreening ab? (für alle Kinder)

Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Fragebogen zur Untersuchung mitzubringen.

Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.

Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).

Abschließend erhalten die Eltern die benötigten Unterlagen für die Schule, die im Rahmen der Schuleinschreibung benötigt werden.

Schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (in Einzelfällen)

Im Alter zwischen 60 und 64 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt teilnehmen. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des Gesundheitsamtes.

Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:

  • Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
  • medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).

Bei dieser schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bayerisches Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 80
  • Gesundheitsdienstgesetz (GDG) Art. 12
  • Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)

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Schuleingangsuntersuchung
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