Allgemeine Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Was sind die Ziele der Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen frühzeitig und somit rechtzeitig vor Einschulung zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist.

Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf dient sie der Unterstützung bei der Beratung der Personensorgeberechtigten zur Auswahl der geeigneten Schulart, ggf. auch zum Besuch oder zur Auswahl einer Schulvorbereitenden Einrichtung.

i als Zeichen für Information

Wann findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

Die Schuleingangsuntersuchung findet in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. die Grundschulstufe eines Förderzentrums statt. Kinder die zurückgestellt werden sollen, werden ebenfalls zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen und müssen verpflichtend daran teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für die sog. „Korridorkinder“. Die Teilnahme am Schuleingangsscreening kann nur im Falle einer schweren Behinderung oder bei schwerer chron. Erkrankung entfallen.

Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet im Gesundheitsamt statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile:

  • das Schuleingangsscreening durch die Fachkraft der Sozialmedizin für alle Kinder, auch Privatkindergärten und -schulen
  • die schulärztliche Untersuchung in Einzelfällen.

Was bedeutet „Einschulungskorridor“?

Eltern von Kindern, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. sechs Jahre alt werden, können den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Jahr verschieben. Diese Entscheidung der Eltern betrifft jedoch nur den Zeitpunkt der tatsächlichen Einschulung. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung bleibt davon unberührt.

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