Zulassung und Studienverlauf
Nachfolgend haben wir einen Überblick über die Zulassung und den Ablauf des Medizinstudiums mit weiterführenden Links zu den nächstgelegenen Universitäten mit medizinischen Fakultäten erstellt.
Die Bewerbung zum Medizinstudium erfolgt über www.hochschulstart.de
Zweimal jährlich erfolgt die Studienplatzvergabe in drei Quoten:
- 20 % an die Abiturbesten (über Landesquoten – Abiturienten konkurrieren in dieser Liste mit Abiturienten des gleichen Bundeslandes)
- 20 % an Bewerber nach der angesammelten Wartezeit
Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre berechnet, die seit dem Erwerb Ihrer Studienberechtigung verstrichen sind.
60 % der Studienplätze werden von den Hochschulen allerdings nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Das bedeutet:
- Universitäten legen selbst die Auswahlkriterien fest. Die Abiturnote hat einen hohen Stellenwert.
- Weitere Kriterien: Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (z.B. TMS), Art der bisherigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, Ergebnis eines Auswahlgesprächs
- Berücksichtigung von Ortspräferenz
Test für Medizinische Studiengänge TMS
- Verbesserung der Abiturnote um bis zu 0,8
- Die Testteilnahme ist freiwillig.
- Die Teilnahme am Test ist gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 73 Euro.
- Am Test kann man nur einmal teilnehmen.
- Der Test stellt fest, inwieweit der Bearbeiter komplexe Informationen in längeren Texten, Tabellen oder Graphiken erfassen und richtig interpretieren kann – ferner, wie gut er mit Größen, Einheiten und Formeln umgehen kann.
- Der Test prüft die Merkfähigkeit, die Genauigkeit der visuellen Wahrnehmung, das räumliche Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zu konzentriertem und sorgfältigem Arbeiten.
- Nicht geprüft werden fachspezifische Kenntnisse, die Gegenstand der Abiturprüfung oder einer anderen Prüfung sind, welche die Hochschulreife vermittelt.
Neue Landarztquote in Bayern: Seit Wintersemester 2019/20 werden 5 % der Studienplätze an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, später auf dem Land tätig zu sein.
Die Koordinierungsstelle Ärzteversorgung bietet als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit Ärzten aus dem Landkreis Cham und der Agentur für Arbeit je nach Bedarf kostenfreie Unterstützung bei der Vorbereitung für den TMS an. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle Ärzteversorgung, Tel. +49 (9971) 78782, E-Mail: eva.liedtke@lra.landkreis-cham.de
Studienablauf
Die medizinische Ausbildung umfasst ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Es ist aufgeteilt in einen vorklinischen Teil von zwei Jahren und einen klinischen Teil von vier Jahren, wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von achtundvierzig Wochen umfasst (§ 3 ÄAppO).
Maßgebend für die ärztliche Ausbildung und den Zugang zum ärztlichen Beruf sind die Bundesärzteordnung (BÄO) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Approbationsordnung (ÄAppO).
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Sie soll auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes folgendes vermitteln:
- das Grundlagenwissen über die Körperfunktionen und die geistig-seelischen Eigenschaften des Menschen
- das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen
- die für das ärztliche Handeln erforderlichen allgemeinen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Diagnostik, Therapie, Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
- praktische Erfahrungen im Umgang mit Patienten, einschließlich der fächerübergreifenden Betrachtungsweise von Krankheiten und der Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren
- die Fähigkeit zur Beachtung der gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
- Grundkenntnisse der Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit, die Organisation des Gesundheitswesens und die Bewältigung von Krankheitsfolgen
- die geistigen, historischen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens
Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie, für den vorklinischen Teil des Studiums, Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt. Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.
Grundlagenfächer
- Chemie
- Biologie
- Physik
- Biochemie
- Anatomie (Mikroskopische Anatomie, Makroskopische Anatomie, Neuroanatomie)
- Physiologie (Vegetative Physiologie, Neurophysiologie)
- medizinische Psychologie / Soziologie
- Terminologie
- Berufsfelderkundung
Grundlagenfächer in der Klinik (klinisch-praktisch):
- Allgemeinmedizin
- Kinderheilkunde
- Anästhesiologie
- Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik
- Arbeitsmedizin und Sozialmedizin
- Neurologie
- Augenheilkunde
- Orthopädie
- Chirurgie
- Pathologie
- Dermatologie und Venerologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Frauenheilkunde / Geburtshilfe
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Humangenetik
- Rechtsmedizin
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Urologie
- Innere Medizin
+ Wahlfach
+ Querschnittsfächer (z.B. bildgebende Verfahren)
Praktika
- Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5 ÄAppO)
- drei Monate Pflegepraktikum vor oder während der Vorklinik (§ 6 ÄAppO)
- vier Monate Famulatur nach Bestehen des Physikums, davon zwei Monate stationäre, ein Monat ambulante Versorgung, ein Monat hausärztliche Versorgung (§ 7 ÄAppO)
Praktisches Jahr
Das PJ ist der letzte von vier Praxis-Teilen im Medizinstudium nach dem Erste-Hilfe-Kurs, dem Pflegepraktikum und der Famulatur. Das PJ findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt (gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der ÄAppO). Es soll ganztägig an allen Wochenarbeitstagen absolviert werden. Im Mittelpunkt steht die Ausbildung am Patienten. Inhalte, die während des Studiums größenteil theoretisch erworben wurden, sollen vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Ärztliche Verrichtungen werden durch den auszubildenden Arzt je nach Ausbildungsstand zugewiesen und werden immer unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung durchgeführt.
Das Praktische Jahr beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November. Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:
Innere Medizin
Chirurgie
Wahlfach
Wird das Wahltertial des PJs in der medbo Cham absolviert, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch einen Fahrtkostenzuschlag. PJ-Studenten anderer Einrichtungen können durch die Bereitstellung günstiger Unterkünfte unterstützt werden.
Umliegende Universitäten mit medizinischen Fakultäten
Universität Regensburg
www.uni-regensburg.de/medizin/fakultaet/index.html
Ludwig-Maximilians-Universität München
www.med.uni-muenchen.de/index.html
Technische Universität München (Klinikum)
www.tum.de/studium/studienangebot/detail/medizin-klinischer-abschnitt-staatsexamen/
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
www.med.fau.de/international/international-studieren/erasmus/humanmedizin/
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
www.uni-wuerzburg.de/studium/angebot/faecher/medizin/
Weitere Informationen zum Medizinstudium und zur Zulassung
- www.hochschulkompass.de/medizin-gesundheitswissenschaften/medizin.html
- www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html
- www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/ausbildung/allgemeine-informationen-zum-medizinstudium/
- www.thieme.de/viamedici/vorklinik-infos-zur-vorklinik-1497.htm
Hinweis: Diese Angaben stellen nur einen grundsätzlichen Überblick dar. Bei konkreten Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Dekanat oder Landesprüfungsamt.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-782
|
+49 (9941) 401444-29 | EG | gesundheitsregionplus@lra.landkreis-cham.de |