Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel. Sie müssen entweder für die häusliche Pflege notwendig sein, die häusliche Pflege erleichtern oder zu einer selbstständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen beitragen.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsprodukten.

Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme.

Verbrauchsprodukte sind z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Was muss ich tun, um Pflegehilfsmittel zu bekommen?

Es muss ein Antrag für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies geschieht im Rahmen der Pflegebegutachtung. Der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter müssen konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Diese Empfehlungen gelten als Antrag für die jeweiligen Leistungen.

Wenn Pflegebedürftige selbst die Pflegehilfsmittel beantragen, können auch Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Einsätze konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Dadurch entfällt eine zusätzliche fachliche Prüfung.

Rollstühle und Gehhilfen

Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

Ansprechpartner vor Ort

Bitte kontaktieren Sie die Pflegekasse (diese befindet sich bei ihrer Krankenkasse).

Weitere Auskünfte finden Sie im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG