Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei Arten:

1. Technische Pflegehilfsmittel

Beispiele:

  • Pflegebett
  • Lagerungshilfen
  • Hausnotrufsysteme

Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Es fällt ein Eigenanteil von 10 %, maximal 25 € pro Hilfsmittel, an.

2. Verbrauchsprodukte

Beispiele:

  • Einmalhandschuhe
  • Betteinlagen
  • Desinfektionsmittel

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten pauschal bis zu 40 € pro Monat.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt).
  • Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Wird der Medizinische Dienst einbezogen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
  • Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt der Antrag als genehmigt.

Vereinfachtes Verfahren durch Empfehlungen

Im Rahmen der Pflegebegutachtung geben der Medizinische Dienst oder beauftragte Gutachter konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung ab. Diese gelten als Antrag, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt.
Auch Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Einsätze Empfehlungen abgeben. In diesem Fall entfällt eine zusätzliche fachliche Prüfung durch die Pflegekasse.

Vereinfachtes Verfahren durch Empfehlungen

  • Im Rahmen der Pflegebegutachtung geben der Medizinische Dienst oder beauftragte Gutachter konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung ab. Diese gelten als Antrag, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt.
  • Auch Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Einsätze Empfehlungen abgeben. In diesem Fall entfällt eine zusätzliche fachliche Prüfung durch die Pflegekasse.

Rollstühle und Gehhilfen

Diese zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und werden bei ärztlicher Verordnung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – nicht von der Pflegekasse.

Ansprechpartner vor Ort

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse).
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG