Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege

Pflegebedürftige Menschen können selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt, besteht Anspruch auf Pflegegeld.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

  • Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung sichergestellt sein – z. B. durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Pflegende.
  • Es ist eine regelmäßige pflegefachliche Beratung vorgeschrieben, um die Qualität der Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2025

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge 2025 (PDF) 

Auszahlung und Kombination mit Pflegesachleistungen

  • Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse überwiesen.
  • Eine Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen (z. B. durch Pflegedienste) ist möglich: In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG