Landkreis Cham Landkreis Cham

Pflegegeld

Jeder Betroffene kann selbst darüber entscheiden, wie und von wem er gepflegt wird.

Es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige.
Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll bei Pflegegeldbezug helfen, die Qualität der Pflege daheim zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung geben. 

Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse direkt überwiesen.

Eine Kombination Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen ( Hilfe von ambulanten Pflegediensten) ist möglich. Das Pflegegeld vermindert sich dann prozentual um den in Anspruch genommenen Wert der Pflegesachleistungen.

Das Pflegegeld beträgt pro Kalendermonat (Stand 2021) 

  • Pflegegrad 2:  316,00 € 
  • Pflegegrad 3:  545,00 € 
  • Pflegegrad 4:  728,00 € 
  • Pflegegrad 5:  901,00 €

Nähere Auskünfte finden Sie im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite und für die Steuerung notwendig. Andere Cookies werden lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.