Landespflegegeld

Wer bekommt das Landespflegegeld?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern die einen entsprechenden Antrag stellen

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr.
Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen.

  • Sie müssen den Antrag unterschreiben.
  • Sie müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht.
  • Sie müssen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses beilegen. Der Ausweis darf nicht abgelaufen sein.
  • Statt eines gültigen Ausweisdokuments kann entweder eine aktuelle (einfache oder erweiterte) Meldebescheinigung (Kopie) oder ein Befreiungsbescheid (Kopie) der Kommune vorgelegt werden. Die Meldebescheinigung darf, vom Datum der Antragstellung gerechnet, nicht älter als sechs Monate sein.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht mit Unterschrift beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag als gerichtlich bestellter Betreuer für eine von Ihnen betreute Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.

Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober.

Wo bekomme ich das Antragsformular?

Das Antragsformular bekommen Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege zum Download. Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken. Bitte denken Sie daran, den Antrag auch zu unterschreiben.

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich per Post an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
- Landespflegegeld -
Postfach 1365
92203 Amberg

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. 

Nähere Informationen erteilt: 

Bayerisches Landesamt für Pflege
- Landespflegegeld -
Postfach 1365
92203 Amberg
+49 (9621) 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo 14:00-16:00 Uhr
Do 14:00-17:00 Uhr

Quelle: www.lfp.bayern.de/landespflegegeld

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG