Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die häuslich gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € – das entspricht bis zu 1.572 € pro Jahr. Diese Leistung wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Erstattung zweckgebundener Unterstützungsleistungen.

Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden – z. B. für die Finanzierung einer Kurzzeitpflege.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

1. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

  • Erstattung von Kostenanteilen für Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen dieser Leistungen anfallen.

2. Leistungen ambulanter Pflegedienste

  • Pflegegrad 2–5: Nur für Betreuungsleistungen und Hilfen im Haushalt (z. B. Einkaufen, Putzen), nicht für körperbezogene Pflege (z. B. Duschen).
  • Pflegegrad 1: Der Betrag kann für alle Leistungen des Pflegedienstes verwendet werden.

3. Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Z. B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, familienentlastende Dienste, ehrenamtliche Helfer.
  • Voraussetzung: Die Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein.

Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Die Leistung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip:

  1. Leistung in Anspruch nehmen (z. B. Haushaltshilfe, Tagespflege).
  2. Rechnung und Nachweise sammeln.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – mit Angabe, für welche Leistung die Erstattung erfolgen soll und in welcher Höhe.

Die Pflegekasse prüft, ob die Leistung anerkannt und zweckgebunden ist, und erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
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Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
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