Ambulante Pflegesachleistungen – Unterstützung durch professionelle Pflege
Wenn ein Pflegefall eintritt, können Pflegebedürftige wählen zwischen:
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Bekannte)
- Pflegesachleistungen (bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes)
Was sind Pflegesachleistungen?
Bei Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Voraussetzungen
- Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen sein.
- Die Leistungen umfassen:
Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Waschen, Anziehen)
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Hilfen im Haushalt
Leistungshöhe ab 01.01.2025
Pflegegrad | Maximale Pflegesachleistung pro Monat |
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1.497 € |
Pflegegrad 4 | 1.859 € |
Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge 2025 (PDF)
Zusätzliche Leistungen
Pflegebedürftige aller Pflegegrade können zusätzlich den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste nutzen
Kombination mit Pflegegeld möglich
Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung). Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Wahlfreiheit und Kostentransparenz
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben das Recht, über die Zusammensetzung der Leistungen mitzuentscheiden. Der Pflegedienst muss vor Vertragsabschluss und bei wesentlichen Änderungen einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Ansprechpartner
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse).
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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