Die Restmülltonne

Eine Restmülltonne ist für alle Grundstücke vorgeschrieben, auf denen regelmäßig Müll anfällt. Das bedeutet, dass jede/r Bürger/in im Landkreis Cham an das öffentliche Abfallentsorgungssystem angeschlossen sein muss.

Wichtig

An-/Ab- und Ummeldungen von Gefäßen müssen schriftlich und grundsätzlich vom Eigentümer durchgeführt werden. Formblätter dazu finden Sie unter Downloads.

Tipp

Es ist möglich, eine sogenannte "Nachbarschaftstonne" zu beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine gemeinsame Grundstücksgrenze oder, dass die Grundstücke direkt gegenüberliegen. Die Antragsteller benutzen dann ein Restmüllbehältnis gemeinsam und teilen sich die anfallende Gebühr.

Vier Mülltonnen auf dem Gehweg

Wie groß soll bzw. muss die Restmülltonne sein?

Das zu beschaffende Gefäß muss so groß sein, dass der auf dem Grundstück durchschnittlich anfallende Restmüll problemlos darin Platz hat. Bei bewohnten Grundstücken ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche bereitzuhalten. Ein 6-Personenhaushalt kann also z. B. noch ein 60-l-Restmüllbehältnis (grau) anmelden.

Wie hoch ist die Gebühr für die Abfall- und Wertstoffentsorgung im Monat?

60-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 9,40€
mit Biotonne  10,50€
                      
80-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 12,60€
mit Biotonne 14,00€ 

120-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 19,10€
mit Biotonne 21,40€ 

240-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 40,20€
mit Biotonne 43,90€

770-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 129,50€
mit Biotonne 142,50€

1100-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 185,00€
mit Biotonne 203,50€

(gültig seit 01.01.2021)

Was tun, wenn einmal besonders viel Müll anfällt?

Selbst wenn man wirklich jeden unnötigen Abfall vermeidet und ansonsten alles, was verwertbar ist, aussortiert, kann es vorkommen, dass z. B. bei Wohnungsrenovierungen oder Familienfesten der anfallende Müll in der vorhandenen Restmülltonne nicht Platz hat. Die Kreiswerke Cham bieten dafür die gebührenpflichtigen grauen Zusatzsäcke an, die mit "Kreiswerke Cham -Müllabfuhr-" beschriftet sind, damit der Müllwerker sie erkennt. Diese Müllsäcke können Sie bei der nächsten Leerung einfach zur Mülltonne dazustellen. Andere Foliensäcke werden nicht mitgenommen. Zusatzsäcke erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bei den Abfuhrunternehmen und an sonstigen Verkaufsstellen. - Wichtig: Die Säcke müssen zugebunden sein!

Größere Mengen Restmüll können Sie auch über einen Mietcontainer eines zugelassenen Abfuhrunternehmens entsorgen oder direkt zur Müllumladestation bringen.

Wann und von wem werden die Restmülltonnen entleert?

Die Restmüllbehälter werden alle 14 Tage entleert. Sie sind ab 6.00 Uhr bereitzustellen und zwar so, dass sie vom Abfuhrunternehmen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Das für Sie zuständige Abfuhrunternehmen finden Sie unter: Adressen.

Ansprechpartner bei den Kreiswerken

An-/Ab- und Ummeldung von Gefäßen und Fragen zu den fälligen Gebühren
Frau Brandl und Frau Fischer, Tel. +49 (9971) 78-346
Frau Zelenka, Tel. +49 (9971) 78-571

Anschluss und Benutzung an die bzw. der öffentlichen Abfallentsorgung, Beschwerdemanagement
Herr Voit, Tel. +49 (9971) 78-347

Abfallwirtschaft

AdresseAbfallwirtschaft
Mittelweg 15
93413 Cham
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