Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

30. Oktober 2023: Frist bis zum 19. Januar 2024 für die Jahrgänge 1965 bis 1970
Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

Besitzer von alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen sollten jetzt handeln, wenn sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Bis spätestens 19. Januar 2024 muss das Dokument in eine neue Führerschein-Scheckkarte umgetauscht werden. Danach verliert der alte „Lappen“ seine Gültigkeit. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro ausgesprochen werden. Auch im Ausland kann das ungültige Dokument zu Schwierigkeiten führen. Wer davon betroffen ist, sollte also den Führerscheintausch schnellstmöglich beantragen.

Für den Führerscheinumtausch ist es nötig, sich bei der Führerscheinstelle, bevorzugt online (unter: www.terminland.de/lra.landkreis-cham) oder auch telefonisch (Tel. +49 (9971) 78-250), einen Termin geben zu lassen. Der Umtausch erfolgt jeweils an der örtlichen Führerscheinstelle beim Landratsamt in Cham oder auf den Dienststellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen. Nach Beantragung wird der Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei per Post zum Antragsteller nach Hause gesandt. Damit ist lediglich ein Behördengang erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin sind ein biometrisches Lichtbild, der alte Führerschein und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro.