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Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

11.07.2022

Besitzer von alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen sollten jetzt handeln, wenn sie zwischen 1953 und 1958 geboren sind

Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

Bis spätestens 19. Juli 2022 muss das Dokument in eine neue Führerschein-Scheckkarte umgetauscht werden. Danach verliert der alte „Lappen“ seine Gültigkeit. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro ausgesprochen werden. Auch im Ausland kann das ungültige Dokument zu Schwierigkeiten führen. Wer davon betroffen ist, sollte also den Führerscheintausch schnellstmöglich beantragen.

Für den Führerscheinumtausch ist es nötig, sich bei der Führerscheinstelle telefonisch oder online einen Termin geben zu lassen. Der Umtausch kann beim Landratsamt in Cham oder auf den Dienststellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen erfolgen. Nach Beantragung kann der Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei per Post zum Antragsteller nach Hause gesandt werden. Damit ist lediglich ein Behördengang erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin sind ein biometrisches Lichtbild und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Gebühr, einschließlich der Übersendung per Post an die Heimatadresse, beträgt 30,40 Euro.

Auch die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten zeitnah den Führerscheintausch beantragen. Für diesen Personenkreis muss der Wechsel des alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins in das aktuelle Führerscheinformat bis zum 19. Januar 2023 erfolgen.

Kategorien: Facebook, Politik, Verkehr

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