Jugendförderung 2024

27. September 2024: Antragstellung von Vereinen und Jugendorganisationen bis zum 31.10.2024 möglich
Beste Aussichten Landkreis Cham

Die gemeinnützigen Landkreisvereine mit aktiver Jugendarbeit können bis zum 31. Oktober 2024 einen Antrag für die Jugendförderung 2024 stellen.

Der Landkreis Cham gewährt den genannten Vereinen eine Pro-Kopf-Förderung in Höhe von 6,00 € je jugendliches Mitglied. Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist die Installation einer eigenen Vereinsjugendordnung und eine schriftliche Antragstellung mit der Darlegung des Jahresprogramms.
Das Formular „Jugendförderung-Zuschuss (Antrag)“ kann auf der Internetseite des Landkreises Cham ausgefüllt oder heruntergeladen werden.