Förderung von Eltern-Kind-Gruppen durch den Landkreis Cham

27. September 2023: Anträge können bis Mitte November gestellt werden
Beste Aussichten Landkreis Cham

Freie Träger der Jugendhilfe (z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen), Gemeinden und die Volkshochschulen erhalten auf Antrag auch für das Jahr 2023 eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Cham, wenn unter ihrer Trägerschaft Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen oder Elterninitiativen bestehen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppen:

  • Angebote und Leistungen gem. § 16 SGB VIII (Förderung der Erziehung in der Familie) erbringen,
  • eine fachliche Leitung (z. B. Erzieherin) haben (bitte Ausbildungsnachweise beilegen, bei Leitungswechsel für beide Personen),
  • ein Jahresprogramm vorweisen können (Programm für November und Dezember 2023 bitte mit beilegen/bei Leitungswechsel Programm beider Personen beilegen),
  • eine Mindestzahl von 5 Familien einbinden
  • und sich regelmäßig (mind. 1 x mtl.) treffen.

Anträge mit den genannten Nachweisen sind bis spätestens 15.11.2023 an das Amt für Jugend und Familie, Rachelstraße 6, 93413 Cham, zu richten.
Nähere Auskünfte werden unter Tel. +49 (9971) 78-554 (Diana Kreuzer) erteilt. 
Die Anträge können entweder beim Amt für Jugend und Familie angefordert oder im Internet unter www.landkreis-cham.de - Formularsuche – J – Jugendamt heruntergeladen werden.