Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine werden von der GEMA-Gebühr entlastet

08. Mai 2023: Freistaat übernimmt Kosten für zwei Veranstaltungen
Der Treffpunkt Ehrenamt im Landratsamt Cham informiert über finanziellen Hilfen für Vereine durch den Freistaat Bayern, wenn diese bei öffentlichen Veranstaltungen GEMA-Gebühren bezahlen müssen (adobe stock #157762952)

In den nächsten Wochen werden wieder verstärkt Vereinsfeste von Ehrenamtlichen organisiert und veranstaltet. Wird auf einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung Musik aus dem GEMA-Repertoire wiedergegeben oder vorgetragen wird, fallen GEMA-Gebühren an. Neben dem allgemeinen Kostenanstieg eine zusätzliche finanzielle Herausforderung für viele Vereine.   

Ihnen stellt der Freistaat Bayern nun Unterstützung in Aussicht: Anspruchsberechtigte Vereine können zwei nicht-kommerzielle Veranstaltungen pro Jahr durchführen, ohne GEMA-Gebühren dafür zu bezahlen. Der Freistaat Bayern hat sich mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) auf eine Übernahme der Gebühren geeinigt. Landrat Franz Löffler dankt der Staatsregierung für diese wichtigen Schritt: „Mit der Übernahme der GEMA-Gebühren wird die unverzichtbare, ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen weiter gestärkt.“

Wer hat Anspruch auf die GEMA-Hilfe?  
Die Veranstaltungen müssen von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein und dürfen eine Maximalfläche von 300 Quadratmetern (in Räumen oder im Freien) nicht überschreiten. Von der Vereinbarung abgedeckt sind eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify. Die Vereine müssen sich lediglich einmalig auf dem Internetportal der GEMA digital registrieren und die Anmeldung der Veranstaltung(en) vornehmen. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Anmeldeportal finden sie unter www.gema.de/ehrenamt-bayern