Die Freiheit von gepflegten Menschen und deren Begrenzung

20. Oktober 2023: Veranstaltung des Landkreises für alle Pflegenden
Pflege

Menschen, die uns wichtig sind, zu Hause pflegen, ist eine fordernde Aufgabe. Besonders wenn es die Pflege erforderlich macht, in die Freiheiten der betreuten Menschen einzugreifen. Die Betreuungsstelle am Landratsamt bietet daher zu diesem Thema am 10. November von 14 bis 16 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung für alle Pflegenden im Foyer des Beruflichen Schulzentrums Cham Werner-von-Siemens in der Badstraße 23 an.

Die meisten Menschen werden nämlich nicht in Heimen, sondern zu Hause durch ihre Angehörigen oder durch ambulante Pflegedienste betreut und gepflegt. Und wie für jeden Menschen ist eine selbstbestimmte Lebensführung auch für sie ein sehr hohes Gut. Über den Aufenthaltsort frei zu entscheiden und sich nach eigenen Vorstellungen frei zu bewegen, ist elementarer Ausdruck der menschlichen Freiheit.

In der Praxis lassen sich die Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen oft nicht mit den Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen in Einklang bringen. In solchen Fällen können dann sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen, z. B. ein Bettgitter oder das Versperren der Haustüre, notwendig werden. Auch im Rahmen von kurzzeitigen Aufenthalten in Pflegeheimen oder Krankenhäusern können solche Maßnahmen erforderlich werden. Dann stellen sich die Fragen: Unter welchen Voraussetzungen darf ich das Seitenteil des Pflegebettes anbringen oder die Haustüre versperren? Gibt es andere Möglichkeiten? Brauche ich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung? Marianne Bauer, Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg, wird als Referentin diese und viele weitere Fragen beantworten.

Zu dieser kostenlosen Veranstaltung sind alle Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen eingeladen, die sich in ihrer Funktion als Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer beim täglichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen unsicher fühlen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Eine Anmeldung ist bis zum 7. November per E-Mail an betreuung@lra.landkreis-cham.de oder telefonisch unter Tel: +49 (9971) 78-539, möglich.