Förderprogramme – Ein Überblick für Unternehmen im Landkreis Cham
Gezielte Unterstützung für Ihre Investitionsvorhaben
Für die Förderung Ihres Unternehmens stehen zahlreiche Programme von Bund, Ländern und der EU zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Programms hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Investitionshöhe, der Art der Maßnahme, der Unternehmensgröße oder dem Standort. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der am häufigsten genutzten Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Regionalförderung
Fördervoraussetzungen:
Vorhaben in Industrie, Handwerk oder dem Dienstleistungssektor können gefördert werden, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
- der Betrieb in einem Fördergebiet liegt (z. B. GRW-Gebiet, ländlicher Raum laut Landesentwicklungsprogramm oder EU-Fördergebiet),
- das Unternehmen ein KMU ist (bei ländlichem Raum oder EU-Fördergebiet),
- und die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind.
Zusätzlich muss ein volkswirtschaftliches, regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse am Vorhaben bestehen.
Mindestinvestitionssumme in „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 €
Förderarten:
- Investitionszuschuss
- Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der LfA Förderbank Bayern
Ansprechpartnerin:
Frau Christine Schmidbauer
Regierung der Oberpfalz, Wirtschaftsabteilung
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Tel. +49 (941) 5680 - 1313
Fax: +49 (941) 5680-1199
E-Mail: christine.schmidbauer@reg-opf.bayern.de
Mittelstandskreditprogramme
Verfügbare Programme:
- Mittelstandskredite der LfA Förderbank Bayern
- Mittelstandskredite der KfW
- ERP-Regionalförderprogramm der KfW
Förderprogramme für Erneuerbare Energien
Gefördert werden:
- Photovoltaikanlagen
- Gebäudesanierung, thermische Solaranlagen, Biomasse
- Kleinwasserkraftwerke (Zuschussförderung)
Informationsquellen:
- Allgemeine Informationen zur Solarförderung
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Tourismusförderung
Förderfähige Gebiete:
- GRW-Fördergebiete (siehe Fördergebietskarte)
- Fremdenverkehrsgebiete laut tourismuspolitischem Konzept (nur KMU)
- Ländliche Räume oder EU-Fördergebiete
Förderfähige Maßnahmen:
- Qualitätsanhebung
- Modernisierung
- Rationalisierung
- In Ausnahmefällen: Errichtung oder Erweiterung
Förderarten:
Investitionszuschuss oder Zinszuschuss über die LfA Förderbank Bayern
Ansprechpartnerin:
Frau Christine Schmidbauer (s.o.)
Konditionsübersichten
Definitionen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Mittlere Unternehmen:
- Weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €
- Nicht zu ≥ 25 % im Besitz eines Unternehmens, das kein KMU ist
Kleine Unternehmen:
- Weniger als 50 Beschäftigte
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
- Keine Beteiligung ≥ 25 % durch Nicht-KMU
Hinweis zum Subventionswert:
Der Subventionswert beschreibt den finanziellen Vorteil durch die Förderung – entweder als Zuschusshöhe oder als Zinsvorteil bei Darlehen.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-436
|
+49 (9971) 845-436 | WiFö | wirtschaft@lra.landkreis-cham.de |