Förderprogramme – Ein Überblick für Unternehmen im Landkreis Cham

Gezielte Unterstützung für Ihre Investitionsvorhaben

Für die Förderung Ihres Unternehmens stehen zahlreiche Programme von Bund, Ländern und der EU zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Programms hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Investitionshöhe, der Art der Maßnahme, der Unternehmensgröße oder dem Standort. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der am häufigsten genutzten Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Regionalförderung

Fördervoraussetzungen:

Vorhaben in Industrie, Handwerk oder dem Dienstleistungssektor können gefördert werden, wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
  • der Betrieb in einem Fördergebiet liegt (z. B. GRW-Gebiet, ländlicher Raum laut Landesentwicklungsprogramm oder EU-Fördergebiet),
  • das Unternehmen ein KMU ist (bei ländlichem Raum oder EU-Fördergebiet),
  • und die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind.

Zusätzlich muss ein volkswirtschaftliches, regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse am Vorhaben bestehen.

Mindestinvestitionssumme in „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 €

Förderarten:

  • Investitionszuschuss
  • Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der LfA Förderbank Bayern

Ansprechpartnerin:

Frau Christine Schmidbauer
Regierung der Oberpfalz, Wirtschaftsabteilung
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Tel. +49 (941) 5680 - 1313
Fax: +49 (941) 5680-1199
E-Mail: christine.schmidbauer@reg-opf.bayern.de 

Mittelstandskreditprogramme

Verfügbare Programme:

Förderprogramme für Erneuerbare Energien

Gefördert werden:

Informationsquellen:

Tourismusförderung

Förderfähige Gebiete:

  • GRW-Fördergebiete (siehe Fördergebietskarte)
  • Fremdenverkehrsgebiete laut tourismuspolitischem Konzept (nur KMU)
  • Ländliche Räume oder EU-Fördergebiete

Förderfähige Maßnahmen:

  • Qualitätsanhebung
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • In Ausnahmefällen: Errichtung oder Erweiterung

Förderarten:

Investitionszuschuss oder Zinszuschuss über die LfA Förderbank Bayern

Ansprechpartnerin:

Frau Christine Schmidbauer (s.o.)

Konditionsübersichten

Definitionen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Mittlere Unternehmen:

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €
  • Nicht zu ≥ 25 % im Besitz eines Unternehmens, das kein KMU ist

Kleine Unternehmen:

  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
  • Keine Beteiligung ≥ 25 % durch Nicht-KMU

Hinweis zum Subventionswert:
Der Subventionswert beschreibt den finanziellen Vorteil durch die Förderung – entweder als Zuschusshöhe oder als Zinsvorteil bei Darlehen.​

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-436 WiFö