43.01 Schülerbeförderung, ABO, Schulwegkostenerstattung

Einbezogene Schularten:

  • Förderschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Wirtschaftsschule
  • Berufsfachschule
  • Fachoberschule
  • Berufsschule
  • Landw. Fachschule

Unter diese Dienstleistung fallen:

  • Prüfung des Anspruches auf kostenfreie Beförderung bzw. des Anspruches auf Kostenerstattung (Fahrtkosten, Fahrtkostenersatz, Fahrtkostenrückerstattung)
  • Organisation und Festlegung von Beförderungsregelungen
  • Bereitstellung von Zeitfahrkarten an Vollzeitschüler für Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Planung, Einrichtung und Abrechnung von Schulbuslinien
  • Prüfung der Notwendigkeit des privaten Kfz-Einsatzes
  • Regelung der Beaufsichtigung an Förderschulen
  • Bearbeitung von Fahrkostenerstattungsanträgen und Durchführung der Erstattung

Schulantrag online - Elektronische Erfassungsbögen für die Schülerbeförderung:

  • Erfassungsbogen
  • Antrag auf Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges
  • Erstattungsantrag bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Erstattungsantrag Kfz-Einsatz
  • Bestätigung über Schulanmeldung
  • Bestätigung über besuchte Schultage
  • Nachweis über Befreiung von der Eigenbelastung (Nachweis einer dauernden Behinderung, Kindergeldnachweis, Sozialhilfebescheid, Bescheid über Bürgergeld, Bescheid über Asylbewerberleistungen, von der Schule bestätigter Stundenplan, Blockplan)
  • Eigenbeteiligung: 490,00 € ab 01.08.2022; 320,00 € pro Schüler, max. 490,00 € pro Familie ab 01.08.2023
  • Gebühr für einmalige Ersatzmonatsfahrkarte bzw. Ersatzmonatsmarken: 15,00 € bzw. 30,00 €
  • Kostenersatz für nicht zurückgegebene Fahrkarten
  • im übrigen keine Verwaltungskosten
Abkürzung Bedeutung
SchKfrG Schulwegkostenfreiheitsgesetz – Regelt, wann Schüler kostenlos zur Schule befördert werden müssen.
SchBefV Verordnung über die Schülerbeförderung – Ergänzt das SchKfrG mit konkreten Regeln zur Schülerbeförderung.
BayEUG Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – Das zentrale Schulgesetz in Bayern.
BaySchFG Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – Regelt, wie Schulen in Bayern finanziert werden.
AVBaySchFG Ausführungsverordnung zum BaySchFG – Detailliert, wie das Schulfinanzierungsgesetz umgesetzt wird.
Art. 10a FAG Artikel 10a des Finanzausgleichsgesetzes – Regelt Zuschüsse für Schülerbeförderung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
BayAgrarWiG Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – Regelt u. a. die landwirtschaftliche Berufsbildung in Bayern.
Schulordnungen Regeln den Schulalltag je nach Schulform (z. B. Grundschule, Realschule, Gymnasium).
Amtliche Ferienordnung Legt die Schulferien in Bayern verbindlich fest.
BKiGG Bundeskinderschutzgesetz – Dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
BayRKG Bayerisches Reisekostengesetz – Regelt Reisekostenvergütung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
WegstrV Wegstreckenentschädigungsverordnung – Bestimmt, wie Fahrten mit dem privaten Auto erstattet werden.
AFG Arbeitsförderungsgesetz – (heute weitgehend im SGB III aufgegangen) Diente der Förderung von Beschäftigung.
StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – Regelt die Zulassung von Fahrzeugen.
BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – Vorschriften für Busunternehmen.
PBefG Personenbeförderungsgesetz – Regelt den öffentlichen Personenverkehr (z. B. Bus, Taxi).
SGB II Sozialgesetzbuch II – Regelt Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“).
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz – Regelt Leistungen für Asylbewerber.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Jackermeier, Julia
+49 (9971) 845-485 KWM
Seebauer, Pia
+49 (9971) 845-479 KWM
Weiß, Markus
+49 (9971) 845-488 KWM

Kreiswerke Cham – Mobilitätszentrale / Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung

AdresseKreiswerke Cham – Mobilitätszentrale / Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung
Bahnhofstraße 6
93413 Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-480
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7.15 – 12.15 Uhr Mittwoch: 12.30 – 16.00 Uhr Donnerstag: 12.30 – 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.