Informationen zu Lebensmittelkontroll-Gebühren und Gebühren amtlicher Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Umsetzung Kontrollverordnung VO (EU) Nr. 2017/625

Erhöhte Transparenzerfordernisse

Gemäß Art. 85 Verordnung (EU) 2017/625 haben die für die Gebührenerhebung zuständigen Behörden die Informationen über die Berechnung ihrer Gebühren öffentlich zugänglich zu machen, also auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Gebührenübersicht

Lebensmittelüberwachung:

gem. Art. 138 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/625 und Art. 1 und Art. 2 des Kostengesetzes (KG)

planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle
gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen:

gem. Art. 138 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/625 und Art. 1 und Art. 2 des Kostengesetzes (KG)

planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle im Falle einer Beanstandung gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Überwachung von Rückrufen:

gem. Art. 54 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Buchst. c) der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Art. 1 und Art. 2 des Kostengesetzes (KG)

planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Lebensmittelüberwachung:

gem. Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 der Kommission und Art. 1, Art. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes (KG)

Kontrolle wegen Aflatoxin-Kontamination gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Lebensmittelüberwachung:

gem. Art. 80 der Verordnung (EU) 2017/625, Art. 21b Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG -), Art. 1 und Art. 2
des Bayer. Kostengesetzes (KG)

Gebühr für Routinekontrollen in Betrieben, die frisches Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen

15 € je Kontrollperson und angefangener Viertelstunde

Gebühren für Gewerbliche Schlachtbetriebe

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 14,25€
Ferkel 14,14€
Einhufer 31,11€
Schaf, Ziege 8,48€
Kleines Haarwild 2,00€
Ausgewachsenes Rind 19,99€
Jungrind, Kalb 19,61€
andere Paarhufer 15,82€
Zuchtkaninchen 2,00€
Farmwild-Wildwiederkäuer 10,20€
Schwarzwild 9,55€
Zuchtlaufvögel 15,00€

Trichinenuntersuchung 3,51€
BSE Probenentnahme 14,38€
BSE Untersuchungs-Gebühr 18,89€

  


Gebühren für Hausschlachtungen
Gebühren für Fleischuntersuchung mit Schlachttieruntersuchung 

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 21,90€
Ferkel 21,90€
Einhufer 28,16€
Schaf, Ziege 13,58€
Kleines Haarwild 2,00€
Ausgewachsenes Rind 22,53€
Jungrind, Kalb 22,53€
andere Paarhufer 22,53€
Zuchtkaninchen 2,00€
Farmwild-Wildwiederkäuer 12,47€
Wildwiederkäuer --
Schwarzwild 12,47€
Zuchtlaufvögel 15,00€

Trichinenuntersuchung 9,12€
BSE Probenentnahme 11,69€
BSE Untersuchungs-Gebühr 18,89€

   


Gebühren für Hausschlachtungen 
Gebühren für Fleischuntersuchung ohne Schlachttieruntersuchung

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 17,49€
Ferkel 17,49€
Einhufer  19,71€
Schaf, Ziege 9,51€
Kleines Haarwild 2,00€
Ausgewachsenes Rind 15,77€
Jungrind, Kalb 15,77€
andere Paarhufer 15,77€
Zuchtkaninchen 2,00€
Farmwild-Wildwiederkäuer 8,73€
Wildwiederkäuer 8,73€
Schwarzwild 8,73€
Zuchtlaufvögel 15,00€

Trichinenuntersuchung 9,12€
BSE Probenentnahme 11,69€
BSE Untersuchungs-Gebühr 18,89€

   


Informationen zum zuständigen amtlichen Tierarzt finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Zuständigkeiten

Informationen zum zuständigen amtlichen Tierarzt finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Als Trichinenuntersuchungsstelle für das Schwarzwild steht im Landkreis Cham das Labor der Landwirtschaftsschule in der Schleinkoferstraße 12, 93413 Cham zur Verfügung.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Göttlinger aus Waffenbrunn, der auch die Untersuchungen durchführt.
Telefon: +49 (9971) 2009400 oder +49 (160) 90931841
Das Labor ist nach telefonischer Voranmeldung an folgenden Zeiten für die Anlieferung von Proben geöffnet:

Montag Dienstag Mittwoch Freitag
08:30 - 12:00 Uhr 08:30 - 10.30 Uhr 08:30 - 10.30 Uhr 08:00 - 09:00 Uhr

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
+ 49 (9971) 78-444 N0-19