542.05 Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasser

Im Rahmen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung ist das Einleiten von unverschmutztem Niederschlagswasser von geringen, versiegelten Flächen in das Grundwasser und oberirdische Gewässer erlaubnisfrei. Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer von gewerblichen und problematischen (Qualität und Quantität) Flächen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Im Erlaubnisverfahren werden regelmäßig Absetz- und Rückhaltemaßnahmen vorgeschrieben.

Antragsunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)

- Aufwendungen für Pläne und Beilagen
- Auslagen für Gutachten
- weitere anfallende Auslagen
- Gestattungsgebühr nach dem Bayer. Kostengesetz (KG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bayer. Wassergesetz (BayWG) - Bayer. Kostengesetz (KG) - Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TrenGW) - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TrenOG)

Ansprechpartner

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Schnellbögl, Andreas

Landratsamt Cham - Wasserrecht

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