Landkreis Cham Landkreis Cham

541.06 Kiesabbau / Baggersee / Genehmigung

Nasse Gräben und Brüche (Abbaustellen von Sand, Kies und Steinen im Grundwasser) sollen aus Gründen des Grundwasserschutzes grundsätzlich nicht mehr verfüllt werden. Daher ist mit dem Abbau im Grundwasserbereich eine dauerhafte Herstellung eines Baggersees verbunden, die einer wasserrechtlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung bedarf (siehe auch allg. Aufgabe "Ausbau von Gewässern").

 

Eine Trockenausbaggerung von Kies bedarf i. d. R. einer Genehmigung nach dem Bayer. Abgrabungsgesetz, sofern nicht das Vorhaben mit Beginn der Abtragung der Deckschicht auf eine wasserrechtliche Benutzung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG gerichtet ist.

Antragsunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) bzw. Merkblatt. Vorab wird eine Anfrage / Beratung empfohlen.

  • Aufwendungen für Pläne und Beilagen
  • Auslagen für Gutachten
  • Gestattungsgebühr nach Bayer. Kostengesetz (KG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bayer. Wassergesetz (BayWG) - Bayer. Kostengesetz (KG) i. V. m. Kostenverzeichnis zum KG (KVz) - Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bekanntmachung des Bayer. StMLU vom 09.06.95, Nr. 11/53-4511.3-001/90 - Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden

Huber Brigitte Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-427
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243
 
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