541.05 Hochwassernachrichtendienst

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg als Hauptmeldestelle übermittelt Hochwassernachrichten an das Landratsamt als Meldestelle. Die eingehenden Nachrichten werden an die betroffenen Gemeinden (Empfänger) weitergeleitet. Die Gemeinde unterrichtet insbesondere die Besitzer gefährdeter Gebäude und Anlagen.

Weitere Informationen: Hochwassernachrichtendienst

- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bayer. Wassergesetz (BayWG)
- Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst (HNDV)
- Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 04.01.1991, Nr. II E 3-4502.505-001/90: Vollzug der Verorndnung über den Hochwassernachrichtendienst (VBHNDV)

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Landratsamt Cham - Wasserrecht

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