541.01 Oberirdische Gewässer / Ausbau / Änderung

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich. Das Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (UVP-pflichtiger Gewässerausbau), muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen (vgl. § 68 Abs. 1, § 70 Abs. 2 WHG). Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (vgl. § 68 Abs. 2 WHG).

Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien können weitere Informationen zu Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen auch dem „Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnommen werden.

Bei wasserrechtlicher Gestattungsfreiheit sind insbesondere naturschutzrechtliche Gestattungsvorbehalte zu prüfen!

Antragsunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) bzw. Merkblatt. Vorab wird eine Anfrage / Beratung empfohlen.

  • Aufwendungen für Pläne und Beilagen
  • Auslagen für Gutachten
  • Gestattungsgebühr nach Bayer. Kostengesetz (KG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bayer. Wassergesetz (BayWG) - Bayer. Kostengesetz (KG) i. V. m. Kostenverzeichnis zum KG (KVz) - Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Dirscherl, Markus
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Landratsamt Cham - Wasserrecht

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