61.01 Beratungsstelle gem. § 15 SGB I

Erteilung von Auskünften über alle sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Bergbauer, Sabine
+49 (9971) 845-295 139
Fuchs, Erwin
+49 (9971) 845-255 141
Haimerl, Franz
+49 (9971) 845-445 048

Landratsamt Cham - Sozialwesen

AdresseLandratsamt Cham - Sozialwesen
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-295
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.