Aus Urkunden, die eine Unterhaltsverpflichtung zum Gegenstand haben, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn die Erklärung die Zahlung einer bestimmten Geldsumme betrifft und der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Die vollstreckbare Ausfertigung wird vom Jugendamt erteilt.
Internet: Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes
gültiger Personalausweis oder Reisepass, letzter Unterhaltstitel sowie letzter Schriftverkehr
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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