234.02.01 Beurkundungen, Beglaubigungen

Beim Jugendamt sind folgende Beurkundungen möglich:

  • Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft mit etwa erforderlichen Zustimmungserklärungen der Mutter, des bisherigen Ehemannes, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters
  • Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder zur Leistung einer an Stelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen der Mutter auf Unterhalt
  • Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
  • Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
  • Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
  • Sorgeerklärungen
  • Erklärung des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils

Weitere Informationen: Bayerisches Landesjugendamt

In jedem Fall gültiger Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich bei Unterhaltsverpflichtungen: letzter Unterhaltstitel sowie letzter Schriftverkehr, bei Vater-/Mutterschaftsanerkennungen oder Sorgeerklärungen: Geburtsurkunde des Kindes

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Liegl, Jürgen
+49 (9971) 845-169 L21.0.06

Landratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung

AdresseLandratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung
Further Str. 18
93413   Cham
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