Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.
Internet:
- Homepage - Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung, Jugendsozialarbeit, Suchtvorbeugung, Jugendhilfeplanung, etc.
Geburtsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Unterhaltstitel und Sorgerechtsentscheidung soweit vorhanden.
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Cham
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