Landkreis Cham Landkreis Cham

231.04 Unterhaltsvorschuss (UVG)

Alleinerziehende Elternteile haben die Möglichkeit, bei Ausfall der Unterhaltszahlungen für die bei ihnen lebenden Kinder bis zu deren vollendeten 18. Lebensjahr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen. Es können, je nach Altersstufe, Unterhaltsvorschusszahlungen bis zur Höhe des Mindestunterhalts (abzüglich volles Kindergeld) gewährt werden.

Die ausbezahlten Unterhaltsleistungen werden nach Möglichkeit von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgefordert.
weitere Infos finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber (baer)

Internet: 

  

Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes sowie weitere den Kindesunterhalt betreffende Unterlagen soweit vorhanden (z. B. Unterhaltsurkunde, Mahnung, Anwaltschreiben, Sorgerechtsentscheidung usw.), Haushaltsbescheinigung

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I)
  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Bergbauer Tanja Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-274
+49 (9971) 845-274
162
 
Bierl Peter Mitarbeiter
+49 (9971) 78-589
+49 (9971) 845-089
162
 
Böhm Thomas Mitarbeiter
+49 (9971) 78-878
+49 (9971) 845-162
143A
 
Frank Charlotte Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-547
+49 (9971) 845-047
161
 
Hilpl Andrea Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-302
+49 (9971) 845-302
161
 
Juschin Julia Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-109
+49 (9971) 845-109
152
 
Lebedieva Tetiana Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-673
154
 
Wache Corinna Mitarbeiterin
+49 (9971) 78-161
162
 
Landratsamt Cham

Rachelstraße 6
93413 Cham +49 (9971) 78-547 +49 (9971) 845-547 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite und für die Steuerung notwendig. Andere Cookies werden lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.